Innovationsmanagement

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Patent- und Gebrauchsmusterrecht

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Eingetragenes Design und Patent – ein starkes Duo

Um im Wettbewerb bestehen zu können, sind Unternehmen bestrebt, Produkte anzubieten, die gegenüber den Angeboten der Konkurrenz überzeugen können. Vom Kunden als vorteilhaft wahrgenommene Eigenschaften eines Produkts können technischer, aber auch gestalterischer Art sein. Patente und auch Gebrauchsmuster bieten einen Schutz für innovative technische Lösungen, bei besonders kreativer Gestaltung kommt das Urheberrecht zum Tragen. Auch das UWG bietet einen Nachahmungsschutz nach §§ 3, 4 Nr. 3. Wie aber kann eine gute Idee geschützt werden, die sowohl technisch innovativ, als auch kreativ und optisch ansprechend ist?

Markenrecht

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Banksy und das Markenrecht

Der britische Street-Art Künstler Banksy verliert Markenrechte an seinen Werken. Das Europäische Patentamt, EUIPO, erklärte Banksys eingetragene europäische Marke „no monkey business“ (EUTM No 17981629) für ungültig. Damit verliert Banksy die Rechte an einem weiteren seiner berühmtesten Bilder: Ein Affe mit einer Reklametafel. Zuvor wurden Banksy bereits die Markenrechte an seinem Bild „flower thrower“ (EUTM No 12575155) aberkannt. In beiden Fällen hatte eine britische Grußkartenfirma geklagt. Der Fall Banksy ist für die Bewertung, wann eine Markeneintragung in Bösgläubigkeit stattfindet interessant, aber auch für die Frage wie Künstler, die anonym bleiben wollen, ihr geistiges Eigentum schützen können.

Urheber- und Designrecht

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Upload-Filter

Das Urheber-Dienstanbieter-Gesetz ist in Kraft getreten und beinhaltet die viel gefürchtete Vorschrift zum Upload-Filter für Online-Plattformen Wie YouTube, TikTok & co. Die Nutzer des World wide web befürchten nun nicht kontrollierbare Beschränkungen der Meinungs- und Kunstfreiheit. Experten rechnen mit hunderten von Klagen.

Lizenzrecht

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Framing

Der jahrelange Lizenzstreit zwischen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) und der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG) nähert sich mit dem Urteil des BGH vom 09.09.2021 (Az. I ZR 113/18) dem Ende. Streitgegenstand war das sogenannte „Framing“. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für den Zugang zu Kunst und Kultur im Internet. 

Wettbewerbsrecht

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10% Rabatt mit dem Code „PATINS“

Seit Jahren besteht Uneinigkeit darüber, ob und wie Influencer ihre Beiträge in den sozialen Medien als Werbung kennzeichnen müssen. Der BGH hat sich mit dem Urteil vom 09.09.2021 erstmals dazu geäußert und gleich in drei Fällen entschieden: eine Kennzeichnungspflicht besteht dann, wenn die Betroffenen eine Gegenleistung für den Post erhalten.

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Andreas Rebmann, M.A.
Universität des Saarlandes
Campus C3 1
66123 Saarbrücken
andreas.rebmann(at)uni-saarland.de

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