Kurzmeldung
Der jahrelange Lizenzstreit zwischen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) und der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG) nähert sich mit dem Urteil des BGH vom 09.09.2021 (Az. I ZR 113/18) dem Ende. Streitgegenstand war das sogenannte „Framing“. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für den Zugang zu Kunst und Kultur im Internet.
Kurzdefinition
Framing, auch Inline-Linking genannt, bezeichnet das unveränderte Einbetten externer Inhalte – die möglicherweise urheberrechtlich geschützt sind – auf Webseiten Dritter.
Streitgegenstand
Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist Trägerin der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB), welche auf einer Online-Plattform für Kultur und Wissen digitalisierte Inhalte – über Links zu den jeweiligen Ursprungs-Webseiten – anbietet und gleichzeitig Vorschaubilder dieser Inhalte speichert. Einige dieser gespeicherten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt; die VG Bild-Kunst ist die Vertreterin einiger Urheber bzw. Rechtsinhaber dieser Werke.
Der Rechtsstreit begann damit, dass die DDB mit der VG einen Lizenzvertrag schließen wollte, der ihr das Recht zur Nutzung der Werke in Form von Vorschaubildern einräumt. Grundsätzlich ist eine VG gemäß Art. 34 Abs. 1 S. 1 VGG verpflichtet, jedermann auf Verlangen Nutzungsrechte zu angemessenen Bedingungen einzuräumen. Die VG wollte diesem jedoch nur unter Einbeziehung einer zusätzlichen Klausel zustimmen, die die DDB zur Ergreifung von technischen Schutzmaßnahme verpflichtet, um die Vorschaubilder gegen Framing zu schützen. Die DDB hielt die Forderung für unangemessen; ihrer Meinung nach sei das Framing schon keine urheberrechtlich relevante Handlung. Die SPK klagte anschließend auf Feststellung, dass die VG verpflichtet sei den Vertrag ohne die Klausel abzuschließen.
Entscheidungen im Instanzenzug
Damit begann ein abwechslungsreicher Instanzenzug. Das LG Berlin wies die Klage in erster Instanz als unzulässig ab. Im Berufungsverfahren sah das Kammergericht Berlin die Feststellungsklage als zulässig und begründet an, sodass sie bis nach Karlsruhe zum Bundesgerichtshof kam. Der BGH wiederum setzte das Verfahren aus und legte dem EuGH die Frage vor, ob ein Framing der Vorschaubilder durch Dritte unter Umgehung von Schutzmaßnahmen eine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne von Art. 3 Abs. 1 2001/29/EG darstellt. Sollte dies der Fall sein, bedürfe es einer Zustimmung der Urheber und Rechtsinhaber. Dies bejahte der EuGH im März 2021, sodass das Verfahren vor dem BGH wieder aufgenommen werden konnte. Mit seinem aktuellen Urteil hat sich der BGH der Betrachtungsweise des EuGH angeschlossen und entschieden, dass eine Verwertungsgesellschaft den Abschluss eines Lizenzvertrages davon abhängig machen darf, dass der Nutzer wirksame Schutzmaßnahmen gegen Framing ergreift.
Konsequenzen
Dieses Urteil stärkt zum einen die Rechte der Urheber, denn sie können die Verbreitung ihrer Werke im Internet kontrollieren, indem sie die Einwilligung zur Nutzung davon abhängig machen, ob die potentiellen Nutzer Schutzmaßnahmen ergreifen.
Gleichzeitig wird den Verwertungsgesellschaften trotz des Abschlusszwangs eines Nutzungsvertrages nach Art. 34 Abs. 1 S. 1 VGG ein Verhandlungsspielraum eingeräumt.
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Erkenntnisse
- Das Framing stellt eine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne von Art. 3 Abs. 1 2001/29/EG dar.
- Eine Verwertungsgesellschaft ist nach Art. 34 Abs. 1 S. 1 VGG grundsätzlich verpflichtet, aufgrund der von ihr wahrgenommenen Rechte jedermann auf Verlangen Nutzungsrechte in vertraglicher Form zu angemessenen Bedingungen einzuräumen.
- Trotz des Abschlusszwanges kann sie de Vertragsschluss davon abhängig machen, ob der Vertragspartner bereit ist, notwendige Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um eine unbefugte Nutzung der fremden Rechte durch Dritte zu verhindern.
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FAQ
Lohnt sich das Uni-Zertifikat Patins für mich?
Ja! Mit einem überschaubaren Kosten- und Zeitaufwand können Sie ihre beruflichen Aufstiegschancen erhöhen und sich für Ihren Arbeitgeber unverzichtbar machen. Erfinder, Wissenschaftler und Startups minimieren Haftungsgefahren und das Risiko von Fehlinvestitionen.
Das Weiterbildungsprogramm wendet sich an alle Interessierte, die sich auf dem Gebiet des Patent- und Innovationsschutzes die notwendigen Kenntnisse aneignen möchten:
- Natur- und Ingenieurwissenschaften
(z.B.: Biowissenschaften, Chemie, Pharmazie, Medizin, Mathematik, Physik, Informatik, Mechatronik, Maschinenbau oder Werkstoffwissenschaften) - Sozial- und Geisteswissenschaften
(Geschichts-, Kultur, Sprach- oder Literaturwissenschaften) - Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsfachangestellte zur Spezialisierung im gewerblichen Rechtsschutz
Das Programm ist insbesondere auch sinnvoll für alle Mitarbeitende aus Unternehmen und Organisationen, insbesondere Universitäten und Forschungsinstitute, die sich neben dem Beruf im Patent- und Innovationsschutz weiterbilden möchten.
Schaffe ich das Studium neben beruf und Familie?
Ja! Unser Studienkonzept ist speziell auf die Lebenssituation von Berufstätigen mit Familie zugeschnitten. Die bestmögliche Vereinbarkeit von Beruf, Familie und der persönlichen Weiterbildung ist der Maßstab für unsere Weiterbildungsangebote. Aus diesem Grund setzen wir voll auf die Digitalisierung der Lehre. Nur ein Präsenzseminar in den 10 Kursmonaten, digitale Lernplattform zum Studium nach dem eigenen Zeitplan.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Sehen Sie hier die aktuellen Preisinformationen ein. Sie entscheiden, ob sie ein Semester (Officer) oder zwei Semester (Manager) studieren möchten! Gut zu wissen: Bildungsschecks und -gutscheine des Bundes und der Länder werden akzeptiert. In einigen Fällen unterstützen auch Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter in persönlichen Weiterbildungsvorhaben. Weiterbildungskosten sind steuerlich absetzbar.
Genügt es nicht, wenn ich mich im Internet informiere?
Ratschläge aus dem Internet sind selten fehlerfrei und umfassend, aber oft veraltet und für Ihre persönliche Situation nicht speziell genug. Wenn Sie als juristischer Laie selbst versuchen die Rechtslage zu bestimmen, können Sie auf Ihr Ergebnis nicht vertrauen. Mit unserem Weiterbildungsstudium PATINS erlernen Sie das juristische Handwerkszeug, die systematischen Zusammenhänge und das praxisrelevante Spezialwissen in den Bereichen des Patent- und Innovationsschutzrechts.
Was darf ich von dem Studium erwarten?
Der Schutz von neuen Entwicklungen, Produkten oder Verfahrensweisen, d.h. von allen Innovationen hat für Handwerk und Industrie eine zentrale Bedeutung. Unternehmen suchen daher nicht nur fachlich versierte Mitarbeitende, sondern auch Spezialisten, die über zusätzliche Kenntnisse im Bereich des Patent- und Innovationsschutzes verfügen.
Das Weiterbildungsprogramm vermittelt die für ein Unternehmen oder eine wissenschaftliche Karriere notwendigen Kenntnisse
- zum Schutz von technischen, chemischen, physikalischen, medizinisch- und biotechnologischen Erfindungen im Patent- und Gebrauchsmusterrecht
- zum Schutz von Design, kreativen Leistungen und Werken literarischer, wissenschaftlicher und künstlerischer Art im Urheber- und Designrecht
- zum unternehmerischen Patent- und Innovationsmanagemen
- zum Schutz von Produkten, Firmen und Unternehmen im Marken- und Wettbewerbsrecht sowie
- zum IT-Recht und Datenschutz, um IT-Entwicklungen, Software und Webseiten zu schützen.
Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es?
Voraussetzung für die Zulassung zum Studienangebot ist
a) eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (allgemeine Hochschulreife, Meisterprüfung, fachgebundene Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung) oder eine der deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertige ausländische Qualifikation. Oder:
b) ohne Hochschulzugangsberechtigung eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer regulären Ausbildungszeit von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgelegt und die für den Fernstudienkurs erforderlichen Sprachkenntnisse erworben haben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Kurs startet jährlich am 01. Oktober. Der Anmeldeschluss ist in der Regel der 15. September. Die aktuellen Fristen und Termine erhalten Sie unter diesem Link.
Wo melde ich mich zum Kurs an?
Die Anmeldung erfolgt online direkt über diesen Link.