Autor: Malte Stock

Für Patente gilt in Deutschland der absolute Neuheitsbegriff, das heißt patentierbar sind nur Erfindungen, die zum Zeitpunkt der Patentanmeldung der Öffentlichkeit unbekannt sind. Um dies zu gewährleisten, müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden. Dies können sowohl organisatorische Maßnahme wie Verpflichtungen der Mitarbeitenden, als auch technische Maßnahmen sein.

Rechtlicher Hintergrund
Das Patentgesetz (PatG) definiert in § 3 Abs. 1 eine Erfindung als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Dieser umfasst alle Kenntnisse, die vor dem Tag der Anmeldung des Patents in irgendeiner Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind. Folglich ist es im Interesse jedes Erfinders, angemessen Maßnahmen zu treffen, um die Erfindung vor einer vorzeitigen Kenntnisnahme durch die Öffentlichkeit zu schützen.
Eine weitere Anforderung an Schutzmaßnahmen findet sich im Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG). So ist eine Information nur dann ein Geschäftsgeheimnis, wenn sie gem. § 2 Nr. 1 lt. b Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist.
Hierzu geeignet können Maßnahmen aus den Bereichen der Zugangs-, Datenträger-, Speicher-, Benutzer-, Zugriffs-, Übertragungs-, Eingabe-, Transport-, Auftrags- und Verfügbarkeitskontrolle sein, wie sie auch § 64 BDSG (neu) anführt. Die Möglichkeiten sind vielfältig, sie gehen von einer Gebäudeabsicherung über zutrittsgeschützte Bereiche, bis hin zu Protokollierungen der Zugriffe auf Server. Bei allen Möglichkeiten muss die Angemessenheit der Geheimhaltungsmaßnahmen beurteilt werden. Das Ziel des Datenschutzes ist der Schutz von personenbezogenen Daten. Dies sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare lebende Person beziehen. Oftmals sind dies auch technische Zeichnungen und Patentdaten, da sie i.d.R. einen Urheber/einen Erfinder enthalten.
Weitere Anforderungen an Schutzmaßnahmen ergeben sich aus vertraglichen Vereinbarungen mit Kooperationspartnern, Kunden und Lieferanten. Oftmals verlangen diese im Rahmen der Zusammenarbeit Erklärungen über ein geeignetes Schutzniveau und enthalten bei Verstoß hohe Vertragsstrafen.
Die Absicherung des Unternehmens gegen Cyber-Risiken ist nur möglich, wenn das Unternehmen grundlegende Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik umgesetzt hat. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat diese in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Cyberrisiko-Versicherung (AVB Cyber) definiert.
Wie können vor dem Hintergrund dieser verschiedenen Anforderungen geeignete Maßnahmen ergriffen werden?

Informationssicherheit
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat als Ziel der Informationssicherheit den Schutz von Informationen definiert. Dabei können Informationen sowohl auf Papier, auf Rechnern oder auch in Köpfen gespeichert sein. Die IT-Sicherheit ist lediglich ein Teil der Informationssicherheit, sie beschäftigt sich ausschließlich mit der Sicherheit der Informationstechnik. Die Schutzziele oder auch Grundwerte der Informationssicherheit sind Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit.
Vertraulichkeit ist der Schutz vor unbefugter Preisgabe von Informationen. Vertrauliche Daten und Informationen dürfen ausschließlich Befugten in der zulässigen Weise zugänglich sein.
Integrität bezeichnet die Sicherstellung, dass die schützenswerten Daten vollständig und unverändert sind. Gerade bei neuen Erfindungen kommt diesem Schutzziel eine hohe Bedeutung zu. So muss sichergestellt sein, dass die technischen Skizzen unverändert sind, wie auch, dass der Urhebername und das Datum der Erfindung eindeutig ist. Die Verfügbarkeit von Informationen in den für die Verarbeitung erforderlichen Systemen ist vorhanden, wenn diese von den Anwendern stets wie vorgesehen genutzt werden können.

Umsetzung nach dem Stand der Technik
Die Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen muss nach dem Stand der Technik erfolgen. Es bietet sich an, hierzu auf ein etabliertes Managementsystem zurückzugreifen. Für den Bereich des Qualitätsmanagements ist dies die ISO 9001, für Informationssicherheit sind dies die Normen der ISO 27000 Reihe. Während die ISO 27001 normative Anforderungen an das Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) beschreibt, ergänzt die ISO 27002 dies durch wenig konkrete Umsetzungsvorschläge. Die ISO 27002 hat lediglich informativen Charakter.

Umsetzung der ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz
Das BSI hat mit dem IT-Grundschutz eine konkrete Vorgehensweise publiziert, die Unternehmen und Behörden die Umsetzung der ISO 27001 mit klar beschriebenen Anforderungen ermöglicht. Diese sind im BSI IT-Grundschutz Kompendium beschrieben.

IT-Grundschutz-Kompendium
Das IT-Grundschutz-Kompendium wird von dem BSI herausgegeben und ist über die Webseite des BSI kostenlos verfügbar. Das IT-Grundschutz-Kompendium ist in sogenannte IT-Grundschutz-Bausteine gegliedert. Jeder Baustein betrachtet einen bestimmten Bereich der Informationssicherheit. So gibt es Bausteine für allgemeine Gebäude, aber auch Bausteine für Serverräume, Verteilerräume, Informationssicherheit auf Auslandsreisen und den Einsatz Industrieller IT-Komponenten. Das IT-Grundschutz-Kompendium wird jährlich im Februar in einer neuen Edition veröffentlicht. Die 97 Bausteine der Edition 2021 wurden zur Edition 2022 um sieben Bausteine erweitert, es stehen nun 104 Bausteine zur Verfügung. Mit dieser kontinuierlichen Weiterentwicklung, sowohl durch die Anpassung der bestehenden Bausteine wie auch der Veröffentlichung neuer Bausteine, reagiert das BSI auf neue Anforderungen der Informationssicherheit. Das IT-Grundschutz-Kompendium kann als Stand der Technik in der Informationssicherheit bezeichnet werden.
Die Umsetzung kann in verschiedenen Absicherungsniveaus – Basis-, Kern- und Standardabsicherung – erfolgen. Die Basisabsicherung ist der Einstieg in ein ISMS, die Kernabsicherung betrachtet lediglich besonders schützenswerte Informationen (dies können Patente sein), während die Standardabsicherung ein komplettes ISMS mit der Möglichkeit einer Zertifizierbarkeit gem. ISO 27001 bietet. Maßnahmen gem. § 64 BDSG (neu) werden durch ein solches ISMS nicht nur erfüllt, auch die Wirksamkeit kann im Rahmen des Managementsystems belegt werden. Hierfür wird i.d.R. ein Plan-, Do-, Check-, Act-Zyklus (PDCA) durchlaufen, mit dem Ziel, das ISMS kontinuierlich zu prüfen und zu verbessern.

Umfassender Schutz

Der Blick auf den Patent- und Innovationsschutz (PATINS) sollte nicht auf die einschlägigen Gesetze begrenzt sein. Gerade bei der Umsetzung eines strukturellen Unterbaus für die Innovationsprozesse in einem Unternehmen, sollte auf einen Best-Practice-Ansatz zurückgegriffen werden. Diesen stellt der BSI IT- Grundschutz dar. Neben Fortbildungen wie dem PATINS-Zertifikat, sollten Interessierte auf die Informationen des BSI zurückgreifen. Diese sind unabhängig und bieten eine sichere Orientierung im Bereich der Informationssicherheit.

Bewertung

Ohne ein ISMS besteht die Gefahr, dass Schutzansprüche nicht umgesetzt werden können. Der Datenschutz stellt hier Anforderungen, diese sind jedoch auf Daten mit Personenbezug begrenzt. Jedoch lässt sich aus der Forderung nach einem angemessenen Schutz der Daten, wie z.B. im GeschGehG, der Bedarf nach einem ISMS auch für nicht-personenbezogene Daten, wie neue Erfindungen und Geschäftsgeheimnisse ableiten. Ein ISMS sollte daher durch jedes Unternehmen umgesetzt werden: Als Basis für einen wirksamen Patent- und Innovationsschutz.

Über den Autor

Unser Autor und PATINS-Student Malte Stock hat diesen Beitrag eigenständig recherchiert und formuliert. Dank seines erlernten Wissens kann er nun auf dem Gebiet der Informationssicherheit wertvolle Praxis-Tipps geben. Weiter so!

PATINS hilft

Wenn es um das geistige Eigentum geht, ist mehr als nur eine brillante Idee nötig, um einer Erfindung zum Erfolg zu verhelfen. Ohne geeignete Schutzmaßnahmen schafft es kaum eine Erfindung nicht vorzeitig von der Öffentlichkeit wahrgenommen zu werden. Unsere PATINS-Studierenden lernen in nur zwei Semestern den rechtssicheren Umgang mit Schutzmaßnahmen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums. Weitere Informationen zu unserem flexiblen Fernstudienangebot finden Sie hier auf dieser Seite.

Zertifikat

PATINS

Das Weiterbildungsprogramm Patent- und Innovationsschutz (PATINS) vermittelt handlungsrelevantes Wissen zum Schutz von Innovationen materieller und immatrieller Art und leitet zur Beachtung bestehender Schutzrechte an.

Die Lehrinhalte des Programms sind interdisziplinär ausgerichtet und von ausgewiesenen Experten sorgsam zusammengestellt.

Das Programm (PATINS) zielt darauf ab, fundiert in die Materie des Patent- und Innovationsschutzgesetztes einzuführen und für die Anwendung in der Berufspraxis fit zu machen.

Vorteile der beruflichen Weiterbildung mit dem Fernstudiengang Zertifikat Patent- und Innovationsschutz:

  1. Neue berufliche Aufstiegschancen
  2. Interdisziplinärer Wissenserwerb
  3. Deutschlandweites Berufsnetzwerk
  4. Enger Austausch mit Experten aus der Praxis
  5. Ständige Verfügbarkeit fester Ansprechpersonen
  6. Praxisbewährte Weiterbildung neben Beruf & Familie
  7. Planbare Belastung und individuelle Steuerung
  8. TOP Organisation und bewährte E-Lerning Plattform
  9. Aktuelle und zugängliche Wissensmaterialien
  10. Kein Risiko: 100 % Weiteremfpehlung auf Studycheck

Bewertungen

"Die Kombination aus praxisnahen Online-Sessions und vertiefenden Readern / Aufgaben zu jeder Einheit ermöglichte das fundierte, flexible und abwechslungsreiche Aneignen zentraler Inhalte."

Stephanie - PATINS Zertifikantin

"Sehr guter und detaillierter Überblick über Fragestellungen im Hinblick auf Patent- & Innovationsschutz. Die Durchführung des Lehrgangs in “digitaler” Form ermöglicht eine hohe Flexibilität. Zudem runden die sehr kompetenten und motivierten Dozenten das sehr positive Gesamtbild ab."

Harald - PATINS Zertifikant

"Dieses Angebot im Vergleich zum Preis ist unschlagbar und höchst empfehlenswert. Mit diesem Zertifikat in der Tasche ist man auf aktuellem Niveau für eine hoch interessante Tätigkeit im Innovationsbusiness. Von mir: Summa cum laude."

Mario - PATINS Zertifikant

FAQ

Lohnt sich das Uni-Zertifikat Patins für mich?

Ja! Mit einem überschaubaren Kosten- und Zeitaufwand können Sie ihre beruflichen Aufstiegschancen erhöhen und sich für Ihren Arbeitgeber unverzichtbar machen. Erfinder, Wissenschaftler und Startups minimieren Haftungsgefahren und das Risiko von Fehlinvestitionen.

Das Weiterbildungsprogramm wendet sich an alle Interessierte, die sich auf dem Gebiet des Patent- und Innovationsschutzes die notwendigen Kenntnisse aneignen möchten:

  • Natur- und Ingenieurwissenschaften
    (z.B.: Biowissenschaften, Chemie, Pharmazie, Medizin, Mathematik, Physik, Informatik, Mechatronik, Maschinenbau oder Werkstoffwissenschaften)
  • Sozial- und Geisteswissenschaften
    (Geschichts-, Kultur, Sprach- oder Literaturwissenschaften)
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsfachangestellte zur Spezialisierung im gewerblichen Rechtsschutz

Das Programm ist insbesondere auch sinnvoll für alle Mitarbeitende aus Unternehmen und Organisationen, insbesondere Universitäten und Forschungsinstitute, die sich neben dem Beruf im Patent- und Innovationsschutz weiterbilden möchten.

Schaffe ich das Studium neben beruf und Familie?

Ja! Unser Studienkonzept ist speziell auf die Lebenssituation von Berufstätigen mit Familie zugeschnitten. Die bestmögliche Vereinbarkeit von Beruf, Familie und der persönlichen Weiterbildung ist der Maßstab für unsere Weiterbildungsangebote. Aus diesem Grund setzen wir voll auf die Digitalisierung der Lehre. Nur ein Präsenzseminar in den 10 Kursmonaten, digitale Lernplattform zum Studium nach dem eigenen Zeitplan.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Sehen Sie hier die aktuellen Preisinformationen ein. Sie entscheiden, ob sie ein Semester (Officer) oder zwei Semester (Manager) studieren möchten! Gut zu wissen: Bildungsschecks und -gutscheine des Bundes und der Länder werden akzeptiert. In einigen Fällen unterstützen auch Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter in persönlichen Weiterbildungsvorhaben. Weiterbildungskosten sind steuerlich absetzbar.

Genügt es nicht, wenn ich mich im Internet informiere?

Ratschläge aus dem Internet sind selten fehlerfrei und umfassend, aber oft veraltet und für Ihre persönliche Situation nicht speziell genug. Wenn Sie als juristischer Laie selbst versuchen die Rechtslage zu bestimmen, können Sie auf Ihr Ergebnis nicht vertrauen. Mit unserem Weiterbildungsstudium PATINS erlernen Sie das juristische Handwerkszeug, die systematischen Zusammenhänge und das praxisrelevante Spezialwissen in den Bereichen des Patent- und Innovationsschutzrechts.

Was darf ich von dem Studium erwarten?

Der Schutz von neuen Entwicklungen, Produkten oder Verfahrensweisen, d.h. von allen Innovationen hat für Handwerk und Industrie eine zentrale Bedeutung. Unternehmen suchen daher nicht nur fachlich versierte Mitarbeitende, sondern auch Spezialisten, die über zusätzliche Kenntnisse im Bereich des Patent- und Innovationsschutzes verfügen.

Das Weiterbildungsprogramm vermittelt die für ein Unternehmen oder eine wissenschaftliche Karriere notwendigen Kenntnisse

  • zum Schutz von technischen, chemischen, physikalischen, medizinisch- und biotechnologischen Erfindungen im Patent- und Gebrauchsmusterrecht
  • zum Schutz von Design, kreativen Leistungen und Werken literarischer, wissenschaftlicher und künstlerischer Art im Urheber- und Designrecht
  • zum unternehmerischen Patent- und Innovationsmanagemen
  • zum Schutz von Produkten, Firmen und Unternehmen im Marken- und Wettbewerbsrecht sowie
  • zum IT-Recht und Datenschutz, um IT-Entwicklungen, Software und Webseiten zu schützen.

Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es?

Voraussetzung für die Zulassung zum Studienangebot ist

a) eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (allgemeine Hochschulreife, Meisterprüfung, fachgebundene Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung) oder eine der deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertige ausländische Qualifikation. Oder:

b) ohne Hochschulzugangsberechtigung eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer regulären Ausbildungszeit von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgelegt und die für den Fernstudienkurs erforderlichen Sprachkenntnisse erworben haben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Kurs startet jährlich am 01. Oktober. Der Anmeldeschluss ist in der Regel der 15. September. Die aktuellen Fristen und Termine erhalten Sie unter diesem Link.

Wo melde ich mich zum Kurs an?

Die Anmeldung erfolgt online direkt über diesen Link.