Kurzmeldung

Das Teilen von Dateisegmenten eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einem Peer-to-Peer-Netzwerk ist nach einer neuen Entscheidung des EuGH eine „öffentliche Zugängigmachung“ im Sinne der Urheberrechhtsrichtlinie 2001/29/EG. In diesem Vorabentscheidungsverfahren klärte der EuGH zudem noch weitere Fragen zur systematischen Speicherung von IP-Adressen und zur Herausgabe von Nutzerdaten.

Herausgabe von Nutzerdaten

Habt ihr urheberrechtlich geschützte Dateien auf eurem Computer?
Und seid Nutzer eines Peer-to-Peer-Netzwerks?
 Dann seht euch vor.
Künftig müsst ihr damit rechnen, dass eure IP-Adressen, Namen und Anschriften an die Rechtsinhaber weitergeleitet werden.

Peer-2-Peer

P2P bezeichnet Rechner-Netzwerke, in denen mehrere Computer untereinander verbunden sind und zusammenarbeiten. Die Rechner stellen sich gegenseitig Funktionen, Dienstleistungen und Dateien zur Verfügung. Solche Netzwerk können als Online-Tauschbörse genutzt werden. Zum Beispiel, indem eine urheberrechtlich geschützte Videodatei in einzelne Segmente geteilt und dezentral auf verschiedenen Computern gespeichert wird. Diese Einzelteile sind als solche nicht nutzbar. Andere P2P-Mitglieder können sie jedoch mühelos wieder zusammensetzen und abspielen.

Hintergrund

Das Unternehmen Mircom ist aus abgetretenem Recht Inhaberin von Rechten an diversen Erotikfilmen-Filmen und fand heraus, dass einige dieser Filme in einem Peer-to-Peer-Netzwerk über die Filesharing-Software BitTorrent geteilt wurden. Daraufhin klagte Mircom gegen den Internetanbieter der Teilfreudigen auf Herausgabe der zu ihrer Identifizierung benötigten Daten. Das Gericht setzte das Verfahren aus und legte dem EuGH mehrere Fragen zur Vorentscheidung vor.

Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes

Zunächst hat der EuGH das Hochladen von Dateisegmenten in einem P2P-Netzwerk als eine „öffentliche Zugänglichmachung“ im Sinne der Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG qualifiziert. Dem steht nicht entgegen, dass die einzelnen Segmente als solche nicht genutzt werden können und der Uptload automatische erfolge, denn jeder Nutzer des Netzwerkes hat freien Zugriff auf alle im Netzwerk integrierten Dateien und kann die Segmente wieder zu zusammensetzen.

Zudem entschied das Gericht, dass Mircom zum Schutz seiner Rechte,  sämtliche im Unionsrecht vorgesehene Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe zustehen. Dies gilt unbeschadet der Tatsache, dass das Unternehmen diese Rechte nur im Wege der Forderungsabtretung erlangt hat und sie nicht nutzt. Die einzige Voraussetzung für diesem Umfassenden Rechtsschutz sei lediglich, dass der Antrag nicht missbräuchlich, unverhältnismäßig oder unbegründet ist.

Schließlich entschied der EuGH auch, dass die systematische Speicherung der Daten von P2P-Nutzern, deren Internetanschlüsse für rechtsverletzende Handlungen genutzt werden, nicht im Widerspruch zu Unionsrecht stehe. Gleiches gilt für die Übermittlung von Namen und Anschriften der Betroffenen. Hierbei dürfen die Anträge auf Herausgabe ebenfalls nicht unverhältnismäßig, missbräuchlich oder ungerechtfertigt sein.

PATINS HILFT

Alle praxisorientierten Grundlagen zum Urheberrecht erfahren PATINS-Studierende im Modul “Immaterialgüterrecht für Kreative“ im ersten Semester. Nähere Informationen zum Zertifikat PATINS finden Sie hier auf dieser Seite.

U
Erkenntnisse
  • Das Teilen von Segmenten einer urheberrechtlich geschützten Datei in einem P2P-Netzwerk ist eine „öffentliche Zugänglichmachung“ im Sinne des Unionsrechts; es ist ohne Bedeutung, dass diese Segmente einzeln nicht genutzt werden können.
  • Inhaber von Rechten geistigen Eigentums genießen auch dann vollen europäischen Rechtsschutz, wenn sie diese Rechte als Zessionar geltend machen.
  • Die Daten von Nutzern von P2P-Netzwerken dürfen gespeichert und bei rechtswidrigen Tätigkeiten auf Antrag herausgegeben werden.

Zertifikat

PATINS

Das Weiterbildungsprogramm Patent- und Innovationsschutz (PATINS) vermittelt handlungsrelevantes Wissen zum Schutz von Innovationen materieller und immatrieller Art und leitet zur Beachtung bestehender Schutzrechte an.

Die Lehrinhalte des Programms sind interdisziplinär ausgerichtet und von ausgewiesenen Experten sorgsam zusammengestellt.

Das Programm (PATINS) zielt darauf ab, fundiert in die Materie des Patent- und Innovationsschutzgesetztes einzuführen und für die Anwendung in der Berufspraxis fit zu machen.

Vorteile der beruflichen Weiterbildung mit dem Fernstudiengang Zertifikat Patent- und Innovationsschutz:

  1. Neue berufliche Aufstiegschancen
  2. Interdisziplinärer Wissenserwerb
  3. Deutschlandweites Berufsnetzwerk
  4. Enger Austausch mit Experten aus der Praxis
  5. Ständige Verfügbarkeit fester Ansprechpersonen
  6. Praxisbewährte Weiterbildung neben Beruf & Familie
  7. Planbare Belastung und individuelle Steuerung
  8. TOP Organisation und bewährte E-Lerning Plattform
  9. Aktuelle und zugängliche Wissensmaterialien
  10. Kein Risiko: 100 % Weiteremfpehlung auf Studycheck

Bewertungen

"Die Kombination aus praxisnahen Online-Sessions und vertiefenden Readern / Aufgaben zu jeder Einheit ermöglichte das fundierte, flexible und abwechslungsreiche Aneignen zentraler Inhalte."

Stephanie - PATINS Zertifikantin

"Sehr guter und detaillierter Überblick über Fragestellungen im Hinblick auf Patent- & Innovationsschutz. Die Durchführung des Lehrgangs in “digitaler” Form ermöglicht eine hohe Flexibilität. Zudem runden die sehr kompetenten und motivierten Dozenten das sehr positive Gesamtbild ab."

Harald - PATINS Zertifikant

"Dieses Angebot im Vergleich zum Preis ist unschlagbar und höchst empfehlenswert. Mit diesem Zertifikat in der Tasche ist man auf aktuellem Niveau für eine hoch interessante Tätigkeit im Innovationsbusiness. Von mir: Summa cum laude."

Mario - PATINS Zertifikant

FAQ

Lohnt sich das Uni-Zertifikat Patins für mich?

Ja! Mit einem überschaubaren Kosten- und Zeitaufwand können Sie ihre beruflichen Aufstiegschancen erhöhen und sich für Ihren Arbeitgeber unverzichtbar machen. Erfinder, Wissenschaftler und Startups minimieren Haftungsgefahren und das Risiko von Fehlinvestitionen.

Das Weiterbildungsprogramm wendet sich an alle Interessierte, die sich auf dem Gebiet des Patent- und Innovationsschutzes die notwendigen Kenntnisse aneignen möchten:

  • Natur- und Ingenieurwissenschaften
    (z.B.: Biowissenschaften, Chemie, Pharmazie, Medizin, Mathematik, Physik, Informatik, Mechatronik, Maschinenbau oder Werkstoffwissenschaften)
  • Sozial- und Geisteswissenschaften
    (Geschichts-, Kultur, Sprach- oder Literaturwissenschaften)
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsfachangestellte zur Spezialisierung im gewerblichen Rechtsschutz

Das Programm ist insbesondere auch sinnvoll für alle Mitarbeitende aus Unternehmen und Organisationen, insbesondere Universitäten und Forschungsinstitute, die sich neben dem Beruf im Patent- und Innovationsschutz weiterbilden möchten.

Schaffe ich das Studium neben beruf und Familie?

Ja! Unser Studienkonzept ist speziell auf die Lebenssituation von Berufstätigen mit Familie zugeschnitten. Die bestmögliche Vereinbarkeit von Beruf, Familie und der persönlichen Weiterbildung ist der Maßstab für unsere Weiterbildungsangebote. Aus diesem Grund setzen wir voll auf die Digitalisierung der Lehre. Nur ein Präsenzseminar in den 10 Kursmonaten, digitale Lernplattform zum Studium nach dem eigenen Zeitplan.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Sehen Sie hier die aktuellen Preisinformationen ein. Sie entscheiden, ob sie ein Semester (Officer) oder zwei Semester (Manager) studieren möchten! Gut zu wissen: Bildungsschecks und -gutscheine des Bundes und der Länder werden akzeptiert. In einigen Fällen unterstützen auch Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter in persönlichen Weiterbildungsvorhaben. Weiterbildungskosten sind steuerlich absetzbar.

Genügt es nicht, wenn ich mich im Internet informiere?

Ratschläge aus dem Internet sind selten fehlerfrei und umfassend, aber oft veraltet und für Ihre persönliche Situation nicht speziell genug. Wenn Sie als juristischer Laie selbst versuchen die Rechtslage zu bestimmen, können Sie auf Ihr Ergebnis nicht vertrauen. Mit unserem Weiterbildungsstudium PATINS erlernen Sie das juristische Handwerkszeug, die systematischen Zusammenhänge und das praxisrelevante Spezialwissen in den Bereichen des Patent- und Innovationsschutzrechts.

Was darf ich von dem Studium erwarten?

Der Schutz von neuen Entwicklungen, Produkten oder Verfahrensweisen, d.h. von allen Innovationen hat für Handwerk und Industrie eine zentrale Bedeutung. Unternehmen suchen daher nicht nur fachlich versierte Mitarbeitende, sondern auch Spezialisten, die über zusätzliche Kenntnisse im Bereich des Patent- und Innovationsschutzes verfügen.

Das Weiterbildungsprogramm vermittelt die für ein Unternehmen oder eine wissenschaftliche Karriere notwendigen Kenntnisse

  • zum Schutz von technischen, chemischen, physikalischen, medizinisch- und biotechnologischen Erfindungen im Patent- und Gebrauchsmusterrecht
  • zum Schutz von Design, kreativen Leistungen und Werken literarischer, wissenschaftlicher und künstlerischer Art im Urheber- und Designrecht
  • zum unternehmerischen Patent- und Innovationsmanagemen
  • zum Schutz von Produkten, Firmen und Unternehmen im Marken- und Wettbewerbsrecht sowie
  • zum IT-Recht und Datenschutz, um IT-Entwicklungen, Software und Webseiten zu schützen.

Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es?

Voraussetzung für die Zulassung zum Studienangebot ist

a) eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (allgemeine Hochschulreife, Meisterprüfung, fachgebundene Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung) oder eine der deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertige ausländische Qualifikation. Oder:

b) ohne Hochschulzugangsberechtigung eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer regulären Ausbildungszeit von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgelegt und die für den Fernstudienkurs erforderlichen Sprachkenntnisse erworben haben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Kurs startet jährlich am 01. Oktober. Der Anmeldeschluss ist in der Regel der 15. September. Die aktuellen Fristen und Termine erhalten Sie unter diesem Link.

Wo melde ich mich zum Kurs an?

Die Anmeldung erfolgt online direkt über diesen Link.