Kurzmeldung

Ein urheberrechtlich geschütztes Bild ist online dann nicht mehr öffentlich zugänglich, wenn dieses nur noch durch Eingabe des ursprünglichen URL aufgefunden werden kann. Der BGH hat bestätigt, dass damit die Schwelle eines Zugangs durch „recht viele Personen“ nicht mehr erreicht wird.

Ein Ebay-Kleinanzeigen-User hat zwei seiner Inserate mit Bildern ausgestattet die urheberrechtlich geschützt waren. Jedoch ohne die erforderlichen Nutzungsrechte. Der Urheber dieser Bilder – ein Berufsfotograf – entdeckte die Anzeigen und mahnte den Nutzer ab. Er verlangte die Löschung der Bilder und Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1000 €. Der Nutzer kam diesen Forderungen nach. Nach einem Jahr suchte der Urheber erneut nach diesen Bildern und zwar indem er den vormaligen Link, eine URL mit ca. 70 Zeichen eingab und wurde fündig. Daraufhin klagte er vor dem LG Frankfurt auf Schadensersatz. Für ihn waren seine Bilder nach wie vor öffentlich zugänglich.

Doch was versteht man überhaupt unter einer „öffentliche Zugänglichmachung“? Nach § 19a UrhG ist das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist. Dieses Recht steht grundsätzlich nur dem Urheber zu; erteilte Nutzungsrechte ausgenommen.
Dieser Begriff muss jedoch unter Einbeziehung des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG ausgelegt werden. Die Vorschrift beinhaltet eine Erheblichkeitsschwelle, die voraussetzt, dass „recht viele Personen“ Zugriff auf ein Werk erhalten müssen, bevor von Öffentlichkeit gesprochen werden kann.

Davon kann bei der Suche nach Werken mithilfe einer über 70-stelligen Folge von groß und klein geschriebenen Buchstaben, Sonderzeichen und Ziffern, nicht ausgegangen werden. Denn die Bilder konnten nach dem Entfernen nur noch von denjenigen gefunden werden , die sich zuvor diesen genauen Link gespeichert hatten. Das LG Frankfurt wies die Klage ab, die Berufung vor dem OLG Frankfurt und die Revision zum BGH blieben erfolglos. Die Richter hielten es für unrealistisch, dass „recht viele Personen“ die exakte Adresse einer Ebay-Kleinanzeigen-Annonce ein Jahr speichern würden, um später darauf zuzugreifen (Urteil v. 27.05.2021, Az.: I ZR 119/20 )

Wer also einer Abmahnung und etwaige Schadensersatzforderungen vermeiden will, greift für Ebay-Kleinanzeigen-Angebote doch lieber auf eigene Bilder zu. Dies ist aufwendiger, aber günstiger.

PATINS HILFT

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist sehr umfangreich beschäftigt die Gerichte regelmäßig . Alles über die rechtliche Bewertung von Framing, Deep-Links oder Hash-Links erfahrt ihr in unserem Modul „Immaterialgüterrecht für Kreative“ im ersten Semester. Nähere Informationen zum Zertifikat PATINS finden Sie hier auf dieser Seite.

Zertifikat

PATINS

Das Weiterbildungsprogramm Patent- und Innovationsschutz (PATINS) vermittelt handlungsrelevantes Wissen zum Schutz von Innovationen materieller und immatrieller Art und leitet zur Beachtung bestehender Schutzrechte an.

Die Lehrinhalte des Programms sind interdisziplinär ausgerichtet und von ausgewiesenen Experten sorgsam zusammengestellt.

Das Programm (PATINS) zielt darauf ab, fundiert in die Materie des Patent- und Innovationsschutzgesetztes einzuführen und für die Anwendung in der Berufspraxis fit zu machen.

Vorteile der beruflichen Weiterbildung mit dem Fernstudiengang Zertifikat Patent- und Innovationsschutz:

  1. Neue berufliche Aufstiegschancen
  2. Interdisziplinärer Wissenserwerb
  3. Deutschlandweites Berufsnetzwerk
  4. Enger Austausch mit Experten aus der Praxis
  5. Ständige Verfügbarkeit fester Ansprechpersonen
  6. Praxisbewährte Weiterbildung neben Beruf & Familie
  7. Planbare Belastung und individuelle Steuerung
  8. TOP Organisation und bewährte E-Lerning Plattform
  9. Aktuelle und zugängliche Wissensmaterialien
  10. Kein Risiko: 100 % Weiteremfpehlung auf Studycheck

Bewertungen

"Die Kombination aus praxisnahen Online-Sessions und vertiefenden Readern / Aufgaben zu jeder Einheit ermöglichte das fundierte, flexible und abwechslungsreiche Aneignen zentraler Inhalte."

Stephanie - PATINS Zertifikantin

"Sehr guter und detaillierter Überblick über Fragestellungen im Hinblick auf Patent- & Innovationsschutz. Die Durchführung des Lehrgangs in “digitaler” Form ermöglicht eine hohe Flexibilität. Zudem runden die sehr kompetenten und motivierten Dozenten das sehr positive Gesamtbild ab."

Harald - PATINS Zertifikant

"Dieses Angebot im Vergleich zum Preis ist unschlagbar und höchst empfehlenswert. Mit diesem Zertifikat in der Tasche ist man auf aktuellem Niveau für eine hoch interessante Tätigkeit im Innovationsbusiness. Von mir: Summa cum laude."

Mario - PATINS Zertifikant

FAQ

Lohnt sich das Uni-Zertifikat Patins für mich?

Ja! Mit einem überschaubaren Kosten- und Zeitaufwand können Sie ihre beruflichen Aufstiegschancen erhöhen und sich für Ihren Arbeitgeber unverzichtbar machen. Erfinder, Wissenschaftler und Startups minimieren Haftungsgefahren und das Risiko von Fehlinvestitionen.

Das Weiterbildungsprogramm wendet sich an alle Interessierte, die sich auf dem Gebiet des Patent- und Innovationsschutzes die notwendigen Kenntnisse aneignen möchten:

  • Natur- und Ingenieurwissenschaften
    (z.B.: Biowissenschaften, Chemie, Pharmazie, Medizin, Mathematik, Physik, Informatik, Mechatronik, Maschinenbau oder Werkstoffwissenschaften)
  • Sozial- und Geisteswissenschaften
    (Geschichts-, Kultur, Sprach- oder Literaturwissenschaften)
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsfachangestellte zur Spezialisierung im gewerblichen Rechtsschutz

Das Programm ist insbesondere auch sinnvoll für alle Mitarbeitende aus Unternehmen und Organisationen, insbesondere Universitäten und Forschungsinstitute, die sich neben dem Beruf im Patent- und Innovationsschutz weiterbilden möchten.

Schaffe ich das Studium neben beruf und Familie?

Ja! Unser Studienkonzept ist speziell auf die Lebenssituation von Berufstätigen mit Familie zugeschnitten. Die bestmögliche Vereinbarkeit von Beruf, Familie und der persönlichen Weiterbildung ist der Maßstab für unsere Weiterbildungsangebote. Aus diesem Grund setzen wir voll auf die Digitalisierung der Lehre. Nur ein Präsenzseminar in den 10 Kursmonaten, digitale Lernplattform zum Studium nach dem eigenen Zeitplan.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Sehen Sie hier die aktuellen Preisinformationen ein. Sie entscheiden, ob sie ein Semester (Officer) oder zwei Semester (Manager) studieren möchten! Gut zu wissen: Bildungsschecks und -gutscheine des Bundes und der Länder werden akzeptiert. In einigen Fällen unterstützen auch Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter in persönlichen Weiterbildungsvorhaben. Weiterbildungskosten sind steuerlich absetzbar.

Genügt es nicht, wenn ich mich im Internet informiere?

Ratschläge aus dem Internet sind selten fehlerfrei und umfassend, aber oft veraltet und für Ihre persönliche Situation nicht speziell genug. Wenn Sie als juristischer Laie selbst versuchen die Rechtslage zu bestimmen, können Sie auf Ihr Ergebnis nicht vertrauen. Mit unserem Weiterbildungsstudium PATINS erlernen Sie das juristische Handwerkszeug, die systematischen Zusammenhänge und das praxisrelevante Spezialwissen in den Bereichen des Patent- und Innovationsschutzrechts.

Was darf ich von dem Studium erwarten?

Der Schutz von neuen Entwicklungen, Produkten oder Verfahrensweisen, d.h. von allen Innovationen hat für Handwerk und Industrie eine zentrale Bedeutung. Unternehmen suchen daher nicht nur fachlich versierte Mitarbeitende, sondern auch Spezialisten, die über zusätzliche Kenntnisse im Bereich des Patent- und Innovationsschutzes verfügen.

Das Weiterbildungsprogramm vermittelt die für ein Unternehmen oder eine wissenschaftliche Karriere notwendigen Kenntnisse

  • zum Schutz von technischen, chemischen, physikalischen, medizinisch- und biotechnologischen Erfindungen im Patent- und Gebrauchsmusterrecht
  • zum Schutz von Design, kreativen Leistungen und Werken literarischer, wissenschaftlicher und künstlerischer Art im Urheber- und Designrecht
  • zum unternehmerischen Patent- und Innovationsmanagemen
  • zum Schutz von Produkten, Firmen und Unternehmen im Marken- und Wettbewerbsrecht sowie
  • zum IT-Recht und Datenschutz, um IT-Entwicklungen, Software und Webseiten zu schützen.

Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es?

Voraussetzung für die Zulassung zum Studienangebot ist

a) eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (allgemeine Hochschulreife, Meisterprüfung, fachgebundene Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung) oder eine der deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertige ausländische Qualifikation. Oder:

b) ohne Hochschulzugangsberechtigung eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer regulären Ausbildungszeit von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgelegt und die für den Fernstudienkurs erforderlichen Sprachkenntnisse erworben haben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Kurs startet jährlich am 01. Oktober. Der Anmeldeschluss ist in der Regel der 15. September. Die aktuellen Fristen und Termine erhalten Sie unter diesem Link.

Wo melde ich mich zum Kurs an?

Die Anmeldung erfolgt online direkt über diesen Link.