Kurzmeldung

„Miss Americana“ veröffentlichte im November ihr Album „Red“ (Taylors’s Version). Dieses kann auf allen bekannten Musikplattformen abgespielt werden und enthält unter anderem den Banger „We are never ever getting back together“. Was? Da klingelt es bei euch? Ihr meint den Song zu kennen? Kein Wunder! Der Chart-Hit lief 2012 Im Radio, Internet und Fernsehen rauf und runter und selbst nach neun Jahren ist das Echo noch nicht abgeklungen. Doch warum die Ganze Mühe? Fehlende Inspiration für neue Krationen? Profit? Wohl eher Kampfgeist! Taylor will damit endlich die Verwertungsrechte an ihren Tonaufnahmen zurückgewinnen. Doch wie läuft dieses Ganze Plattenlabel-Künstler-Spiel rechtlich eigentlich ab?

Der Deal

Wird ein Plattenlabel auf das Talent eines Musikers aufmerksam, ist der erste Schritt das Angebot auf Abschluss eines Label-/Plattenvertrags. Die deutsche Privatautonomie bietet dabei einen großen Umfang an Vertragsklauseln und Vertragsarten, die unterschiedlich einschneidende Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der Künstler haben. Doch eine Vereinbarung findet sich fast immer: Der Künstler überträgt dem Label seine urheberrechtlichen Verwertungsrechte, seine Leistungsschutzrechte ( §§ 70-95 UrhG) an den Aufnahmen und die Eigentumsrechte an den Bändern und sonst entstandenem Material.

Auf den ersten Blick scheint dabei ein Ungleichgewicht zwischen den Pflichten des Künstlers und denen des Labels zu bestehen, denn das übertragene Verwertungsrecht meint das ausschließliche Recht des Urhebers, sein Werk (hier: die Melodie/den Text eines Musikstücks/der Song als Gesamtheit) zu vervielfältigen, zu verbreiten und der Öffentlichkeit zugängig zu machen. Vereinfacht gesagt sorgt das Verwertungsrecht dafür, dass der Urheber die gesamte Kontrolle über sein Werk behält.
Überträgt ein Künstler dieses Recht vertraglich, hat er zukünftig keinerlei Entscheidungsbefugnisse über seine Kreationen. Auch eine hohe Vergütung scheint in keinem Verhältnis zu diesem absoluten Rechtsverlust zu stehen.

Der Plattenvertrag

Trotz der vielen Möglichkeiten die geschäftliche Verbindung zwischen Musiklabel und neuem Talent auszugestalten, kann im Musikbusiness grob zwischen zwei Vertragstypen unterschieden werden: dem Bandübernahmevertrag und dem Künstlervertrag.

Ein Bandübernahmevertrag wird dann geschlossen, wenn der Künstler bereits Tonträger/„Masterbänder“ auf eigene Kosten und eigenem Risiko produziert hat. Der Vertrag verpflichtet den Künstler, die Verwertungsrechte auf die Plattenfirma zu übertragen, welcher wiederum die Aufgabe zukommt die Musterbänder zu vervielfältigen und zu vertreiben. Nach Abschluss des Vertrages erhält der Musiker zunächst einen Vorschuss von der Plattenfirma um seine Investitionen zu decken. Zusätzlich wird er mit maximal bis zu 20 % des Händlerabgabepreises (HAP) am Verkaufserlös beteiligt. Diese Beteiligung beginnt jedoch erst dann, wenn der ausgezahlte Vorschuss durch die Verkäufe amortisiert wurde.

Die wohl gängigste Vertragsart ist der Künstlervertrag. Der Künstler bringt in die Geschäftsbeziehung keine Tonträger mit ein, sondern „nur“ Ideen und Talent. Die Plattenfirma übernimmt für jeden weiteren Schritt, von der Produktion der Songs, über das Marketing und den Vertrieb, bis hin zum Merchandise von Fanartikeln, die volle Verantwortung und die Rechnung. Als Gegenleistung muss der Künstler sämtliche Verwertungsrechte an seinen musikalischen Stücken an das Musiklabel übertragen. Vereinfacht gesagt bedeutet dies, dass der eigentliche Urheber sämtliche Rechte an der „fertigen“ Musik verliert und somit auch die Kontrolle über die Zukunft dieser Werke. Es ist jedoch zu beachten, dass ihm die Urheberschaft an selbst geschriebenen Songtexten oder selbstkomponierten Melodien erhalten bleibt. Lediglich die Rechte an dem Zusammenspiel von Text und Musik, welches in einem Tonstudio im Auftrag der Plattenfirma produziert wurde (sog. Masterbänder), gehen auf das Label über. Auch im Rahmen des Künstlervertrages wird der Künstler finanziell an dem Verkaufserlös beteiligt, jedoch lediglich mit einem Anteil von 4% – 14%; dabei gilt: je etablierter der Künstler desto höher die Beteiligung.

Taylor Swift vs. Big Machine Records

Taylor Swift hatte mit dem Label „Big Machine Records“ (BMR) von 2006 – 2018 einen solchen Künstlervertrag. Dieser beinhaltete die typischen Klausel, dass sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte dem Plattenlabel und nicht Swift zustehen. 2018 wurde „Big Machine Records“ von dem Musikproduzenten Scooter Braun gekauft, der unter dem Vorwurf stand, Taylor in der Vergangenheit gemobbt zu haben. Sie beendete das Verhältnis mit BMR und zog weiter zu „Republic Records“. Zu einem Vertrag ohne die entsprechende Klausel, aber auch ohne die die Rechte an den Masterbändern ihrer Alben „Red“; „1989“ und „Speak Now“. Taylor entschied sich daher für einen ungewöhnlichen Weg: Da ihr die Rechte an den originären Melodien und Texten als Urheberin erhalten geblieben sind, nahm sie die Alben „Fearless“ und „Red“ fast identisch erneut auf, wodurch sie auch die Rechte an diesen „fertigen“ Alben erlangte. Ihr alter Vertrag untersagte ihr zwar ein solches Verhalten, jedoch – zum Ärger von BMR und Scooter Braun – nur für zwei Jahre nach Vertragsende. Diese Frist war bei Neuaufnahme der Musik im Jahr 2021 bereits abgelaufen und somit rechtlich einwandfrei. 

Das Dilemma der Newcomer

Immer mehr Größen der Musikindustrie behaupten, dass vor allem die kleinen und neuen Künstler durch den (fast) totalen Verlust der Urheberrechte und solch geringer Beteiligung von Plattenfimen ausgebeutet werden. Doch wie viel ist die Aufgabe der Plattenfirmen, diese kleinen Musiker zu Weltstars zu machen, realistische betrachtet wirklich wert? Lohnt sich die Aufgabe der eigenen Rechte für die Chance reich und berühmt zu werden?
Eine Plattenfirma bringt nicht nur ein Tonstudio, die besten Musikproduzenten und das kreativste Marketingteam mit. Das ganze wird abgerundet von einem riesigen Budget, von dem Newcomer für ihre Produktionen nur träumen können. And last but not least: das riesige geschäftliche Netzwerk in der medialen Welt. Fernsehauftritte, Interviews, Kooperationen mit Modelabels etc. können Plattenfirmen mit nur einem Anruf organisieren. Diese Möglichkeiten bleiben selbstständigen Musikern (fast) immer verwehrt. Der freien Zugang zu den sozialen Netzwerken und die damit verbundenen Möglichkeit ohne Geld, nur mit Zeit auf sich aufmerksam zu machen ändert hieran nicht viel. Ohne den Rückenwind eines „großen Namens“ bleiben im Musikbusiness viele Türen verschlossen.

Es ist unstreitig, dass die großen Labels mehr an der Musik der Künstler verdienen als diese selbst. Dies es mag unfair sein. In den meisten Fällen ist dies dennoch der Preis, den talentierte Menschen zahlen wollen und müssen, um ihre Ziele zu erreichen. Und Miss Swift hat nun allen einen Weg aufgezeigt, wie zukünftig die Kontrolle über die eigene Kunst zurückerlangt werden kann.

PATINS hilft

PATINS-Studierende erfahren im Modul „Immaterialgüterrecht für Kreative“ im ersten Semester alles über Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und den sicheren Umgang damit. Diese Kenntnisse sind im Zeitalter von Memes, Reels und Online-Challenges unverzichtbar. Nähere Informationen zum Zertifikat PATINS finden Sie hier auf dieser Seite.

 

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Erkenntnisse
  • Neue Künstler in der Musikbranche treten – unabhängig von ihrem Plattenvertrag – sämtliche Verwertungsrechte derzum Vertrieb bereiten Songs an die Plattenfirma ab.
  • Trotzdem bleibt ihnen das Urheberrecht an den originären Songtexten und/oder Melodien, die sie kreiert haben.
  • Im Gegenzug werden sie prozentual am Verkaufserlös beteiligt.

Zertifikat

PATINS

Das Weiterbildungsprogramm Patent- und Innovationsschutz (PATINS) vermittelt handlungsrelevantes Wissen zum Schutz von Innovationen materieller und immatrieller Art und leitet zur Beachtung bestehender Schutzrechte an.

Die Lehrinhalte des Programms sind interdisziplinär ausgerichtet und von ausgewiesenen Experten sorgsam zusammengestellt.

Das Programm (PATINS) zielt darauf ab, fundiert in die Materie des Patent- und Innovationsschutzgesetztes einzuführen und für die Anwendung in der Berufspraxis fit zu machen.

Vorteile der beruflichen Weiterbildung mit dem Fernstudiengang Zertifikat Patent- und Innovationsschutz:

  1. Neue berufliche Aufstiegschancen
  2. Interdisziplinärer Wissenserwerb
  3. Deutschlandweites Berufsnetzwerk
  4. Enger Austausch mit Experten aus der Praxis
  5. Ständige Verfügbarkeit fester Ansprechpersonen
  6. Praxisbewährte Weiterbildung neben Beruf & Familie
  7. Planbare Belastung und individuelle Steuerung
  8. TOP Organisation und bewährte E-Lerning Plattform
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Bewertungen

"Die Kombination aus praxisnahen Online-Sessions und vertiefenden Readern / Aufgaben zu jeder Einheit ermöglichte das fundierte, flexible und abwechslungsreiche Aneignen zentraler Inhalte."

Stephanie - PATINS Zertifikantin

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Harald - PATINS Zertifikant

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Mario - PATINS Zertifikant

FAQ

Lohnt sich das Uni-Zertifikat Patins für mich?

Ja! Mit einem überschaubaren Kosten- und Zeitaufwand können Sie ihre beruflichen Aufstiegschancen erhöhen und sich für Ihren Arbeitgeber unverzichtbar machen. Erfinder, Wissenschaftler und Startups minimieren Haftungsgefahren und das Risiko von Fehlinvestitionen.

Das Weiterbildungsprogramm wendet sich an alle Interessierte, die sich auf dem Gebiet des Patent- und Innovationsschutzes die notwendigen Kenntnisse aneignen möchten:

  • Natur- und Ingenieurwissenschaften
    (z.B.: Biowissenschaften, Chemie, Pharmazie, Medizin, Mathematik, Physik, Informatik, Mechatronik, Maschinenbau oder Werkstoffwissenschaften)
  • Sozial- und Geisteswissenschaften
    (Geschichts-, Kultur, Sprach- oder Literaturwissenschaften)
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsfachangestellte zur Spezialisierung im gewerblichen Rechtsschutz

Das Programm ist insbesondere auch sinnvoll für alle Mitarbeitende aus Unternehmen und Organisationen, insbesondere Universitäten und Forschungsinstitute, die sich neben dem Beruf im Patent- und Innovationsschutz weiterbilden möchten.

Schaffe ich das Studium neben beruf und Familie?

Ja! Unser Studienkonzept ist speziell auf die Lebenssituation von Berufstätigen mit Familie zugeschnitten. Die bestmögliche Vereinbarkeit von Beruf, Familie und der persönlichen Weiterbildung ist der Maßstab für unsere Weiterbildungsangebote. Aus diesem Grund setzen wir voll auf die Digitalisierung der Lehre. Nur ein Präsenzseminar in den 10 Kursmonaten, digitale Lernplattform zum Studium nach dem eigenen Zeitplan.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Sehen Sie hier die aktuellen Preisinformationen ein. Sie entscheiden, ob sie ein Semester (Officer) oder zwei Semester (Manager) studieren möchten! Gut zu wissen: Bildungsschecks und -gutscheine des Bundes und der Länder werden akzeptiert. In einigen Fällen unterstützen auch Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter in persönlichen Weiterbildungsvorhaben. Weiterbildungskosten sind steuerlich absetzbar.

Genügt es nicht, wenn ich mich im Internet informiere?

Ratschläge aus dem Internet sind selten fehlerfrei und umfassend, aber oft veraltet und für Ihre persönliche Situation nicht speziell genug. Wenn Sie als juristischer Laie selbst versuchen die Rechtslage zu bestimmen, können Sie auf Ihr Ergebnis nicht vertrauen. Mit unserem Weiterbildungsstudium PATINS erlernen Sie das juristische Handwerkszeug, die systematischen Zusammenhänge und das praxisrelevante Spezialwissen in den Bereichen des Patent- und Innovationsschutzrechts.

Was darf ich von dem Studium erwarten?

Der Schutz von neuen Entwicklungen, Produkten oder Verfahrensweisen, d.h. von allen Innovationen hat für Handwerk und Industrie eine zentrale Bedeutung. Unternehmen suchen daher nicht nur fachlich versierte Mitarbeitende, sondern auch Spezialisten, die über zusätzliche Kenntnisse im Bereich des Patent- und Innovationsschutzes verfügen.

Das Weiterbildungsprogramm vermittelt die für ein Unternehmen oder eine wissenschaftliche Karriere notwendigen Kenntnisse

  • zum Schutz von technischen, chemischen, physikalischen, medizinisch- und biotechnologischen Erfindungen im Patent- und Gebrauchsmusterrecht
  • zum Schutz von Design, kreativen Leistungen und Werken literarischer, wissenschaftlicher und künstlerischer Art im Urheber- und Designrecht
  • zum unternehmerischen Patent- und Innovationsmanagemen
  • zum Schutz von Produkten, Firmen und Unternehmen im Marken- und Wettbewerbsrecht sowie
  • zum IT-Recht und Datenschutz, um IT-Entwicklungen, Software und Webseiten zu schützen.

Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es?

Voraussetzung für die Zulassung zum Studienangebot ist

a) eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (allgemeine Hochschulreife, Meisterprüfung, fachgebundene Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung) oder eine der deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertige ausländische Qualifikation. Oder:

b) ohne Hochschulzugangsberechtigung eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer regulären Ausbildungszeit von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgelegt und die für den Fernstudienkurs erforderlichen Sprachkenntnisse erworben haben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Kurs startet jährlich am 01. Oktober. Der Anmeldeschluss ist in der Regel der 15. September. Die aktuellen Fristen und Termine erhalten Sie unter diesem Link.

Wo melde ich mich zum Kurs an?

Die Anmeldung erfolgt online direkt über diesen Link.