Explainer

NFT oder Non-Fungible Token sind fälschungssichere Wertmarken zum Schutz digitaler Werke. Hinter den einzigartigen Wertmarken steckt die Blockchain Technologie, die auch im Zusammenhang mit der Übertragung von Zahlungsmitteln und Wirtschaftsgütern zum Einsatz kommt. Wie genau die Blockchain funktioniert, welche Funktion sie übernimmt und welche Bedeutung dem NFT im digitalen Kunstmarkt zukommt, gehört zum Grundlagenwissen unserer Zeit. Für die Bereiche des Immaterialgüterrechts und des Urheberrechts erstreckt sich der thematische Zusammenhang auf sog. Smart Contracts. Für Kunstschaffende, die Pinsel und Staffelei durch Tablet oder Grafiktablett ersetzen, öffnen sich dadaurch ganz neue Wege zur Kommerzialisierung der eigenen Kreativität. Damit gehen jedoch nicht nur Vorteile für Künstlerinnen und Künstler einher.

Der US-amerikanische Rapper Eminem hat eins für über 460 Tausend Dollar gekauft und dem französischen Fußballnationalspieler Antoine Grieszmann gehören gleich mehrere: Non-Fungible Tokens oder kurz NFT sind das digitale Pendant zu herkömmlichen Sammelbildchen, Panini 2.0 sozusagen. Sie sind aber noch viel mehr als ein Faktor in der modernen Wertschöpfungskette der Sportvermarktung. Sie bieten Künstlern die Möglichkeit, analoge und digitale Werke der bildenden Künste über das Internet kommerziell nutzbar zu machen, ohne Eigentum oder Besitz am Werk übertragen zu müssen. Was sind NFT genau? Was schützen Sie? In welchem Verhältnis stehen Sie zum Urheberrecht? Eine Bestandsaufnahme.

Orientierung: Erst die Technik, dann das Recht.

Wer die rechtliche Einordnung von NFT verstehen will, muss zunächst ein Verständnis für die Funktionsweise der dahinter stehenden Blockchain-Technologie entwickeln. Soweit die genannten Begriffe keine Fragezeichen hervorrufen, überspringe doch einfach das nachfolgende Erläuterungs-Akkordeon und gehe direkt zur Überschrift: SMART CONTRACTS.

Was heißt NFT?

NFT ist die Abkürzung für Non-Fungible Token und bedeutet frei übersetzt einzigartige Wertmarke. Im Unterschied zu Geldscheinen, die über eine Seriennummer individualisierbar sind und denen ein gleichbleibender Wert zugeschrieben wird, lässt sich der Wert eines NFT nur individuell berechnen. NFT sind Unikate.

 

Was sind NFT?

NFT basieren auf der Blockchain Technologie und bestehen aus einer Kette von Computer-Code. Viele Zeilen Code werden zu einem Block zusammengefasst und mit zahlreichen weiteren Blöcken verbunden. Alle Blöcke zusammen ergeben eine Kette, die sog. Blockchain. Die Blockchain gilt als fälschungssichere Datenbank, weil jede nachträgliche Veränderung einer einzelnen Information auch die nachträgliche Änderung aller nachfolgenden Informationen in der Kette erforderlich macht. Eine solche „Operation“ an der Kette (Mining) ist mit einem hohen Rechenaufwand verbunden. Dabei gilt: Umso größer die Blockchain, desto höher der Rechenaufwand.

Wo kommt Blockchain zum Einsatz? Anwendungsfälle

Grundsätzlich kann Blockchain im Zusammenhang mit der Übertragung von allen denkbaren Zahlungsmitteln und Wirtschaftsgütern zum Einsatz kommen. Auch der herkömmliche elektronische Zahlungsverkehr basiert auf demselben Prinzip. Zahlungsdienstleister weltweit tauschen Informationen über die Blockchain Technologie aus. Verständlich wird das am Beispiel einer Überweisung:

Die Funktionsweise des Blockchain am Beispiel eines elektronischen Geldtransfers

Der Zahlungsdienstleister des Absenders übersetzt den Überweisungsauftrag in eine Code-Folge und übermittelt diese an das Bank- oder Kreditinstitut des Empfängers. Die Informationen werden in einer nichtöffentlichen Datenbank gespeichert, die gegen nachträgliche Änderungen von Einträgen gesichert ist. Der „Code-Block“ enthält alle relevanten Informationen zur Person des Zahlers (insb. die Kontonummer und den Namen), zum Bankinstitut (BIC) und zur Überweisung selbst (Datum der Anweisung, Überweisungshöhe, Informationen des Geldempfängers). Das Geldinstitut des Empfängers ergänzt die bestehende Codefolge durch weitere Blöcke mit Informationen zur Bestätigung der Durchführung des Geldtransfers. Der Zahlungsdienstleister des Absenders wird darüber benachrichtigt und kann alle Daten aus der Blockchain abufen. Die vollständige Blockchain ist die Legitimationsgrundlage dafür, dass der Zahlungsdienstleister dem Absender ein Saldo verbucht. Die vollständige Kette aus Code-Blöcken dient auch als Nachweis der Zahlung und wird langzeitarchiviert. Über die Blockchain lässt sich der elektronische Geldfluss überwachen. Der gesamte Zahlungsverkehr zwischen Banken kann dadurch auch viele Jahre später nachvollzogen werden.

Transfer von Kryptowährung

Das Verfahren beim Transfer von Kryptowährung unterscheidet sich vom herkömmlichen Geldtransfer nur partiell, aber mit weitreichenden Folgen. Auch Kryptowährung wird über dieselbe Blockchain Technologie gekauft transferiert. Im Unterschied zum elektronischen Zahlungsverkehr der Banken kann jedoch grundsätzlich jeder Mensch mit funktionierendem Computer und Internetanschluss den Transfer von Kryptowährung betreiben. Anstelle zweier Bankinstitute kommunizieren die User der Kryptowährung innerhalb des Netzes aus anderen Usern. Die voll automatisierte Kommunikation im Usernetz generiert die Blockchain, die wiederum den Mittelfluss der User verifiziert und dezentral auf den Rechnern der Netzgemeinschaft gespeichert wird. Der Transfer von Kryptowährung entspricht also dem herkömmlichen elektronischen Zahlungsverkehr unter umgekehrtem Vorzeichen: Die User selbst organisieren und verifizieren den Mittelfluss unter Ausschluss der zertifizierten Geldinstitute. Nicht nur der „Middleman“ wird aus dem Transfervorgang verbannt. Zugang zur öffentlichen Blockchain erhält jeder mit entsprechendem Nutzerkonto, dem sog. Wallet. Das Wallet kann ohne Angaben personenbezogener Daten eröffnet werden. Hierin liegt ein großer Unterschied zum herkömmlichen Finanzmarkt: Mithilfe öffentlicher Blockchain können auch Millionenbträge völlig anonym transferiert werden. Ein großer Nachteil für staatliche Strafverfolgungs- und Zoll-, bzw. Steuerbehörden. Selbstredend findet sich im Raum des virtuellen Geldes auch keine Bankenaufsicht – hier gibt es schließlich keine Bank.
Die Möglichkeit für die Allgemeinheit, Einträge in die Blockchain vorzunehmen, erschwert die Überwachung und nachträgliche Zurückverfolgung des Geldmittelflusses, schließt beides jedoch nicht immer aus.

Weitere Anwendungsfälle: Warentransfer & Logistik, Digitaler Kunstmarkt

Neben der Abwicklung von Geldtransfers zwischen Banken oder im Bereich der Kryptowährung kommt die Blockchain Technologie etwa auch im Bereich des Warentransfers zum Einsatz. Die internationale Logistik überwacht mithilfe der Blockchain Technologie den Warentransfer. Für jede Warenlieferung wird vom Hersteller eine Blockchain generiert, die an jeden weiteren Lieferanten zusammen mit der Ware weitergegeben und von diesem um den eigenen Block ergänzt wird.
Mit NFTs findet die Blockchain Technologie einen weiteren Anwendungsfall. Auch hierbei dienen die Code-Blöcke zum Nachweis, wer zu welchem Zeitpunkt berechtigter Inhaber eines individuellen NFT ist oder war. Daneben werden dem NFT weitere Vorteile zugeschrieben.

Welche Vorteile hat Blockchain?

Blockchain ist fälschungssicher

Die Blockchain gilt als fälschungssicher. Jede Änderung einer einzelnen Information im Datensatz kann durch jeden User durch einen einfachen Abgleich aufgedeckt werden. Bildlich kann man sich die Blockchain als Kombination eines Domino-Spiels und eines Puzzles vorstellen. Eine Kettenreaktion entsteht nur, wenn die Steine in ihrer ursprünglichen Form und Reihenfolge aufgereiht werden. Wird ein Stein verändert wird die Kettenreaktion unterbrochen und die Änderung fliegt auf.

Damit nachträgliche Änderungen an der Blockchain unentdeckt bleiben, müsste jede Information, die auf die veränderte Code Sequenz folgt, ebenso verändert und an die vorangegangene Änderung angepasst werden. Das ist bisher nur in der Theorie denkbar. Faktisch sind dafür Rechenkapazitäten erforderlich, die nach aktuellem Stand der Technik nicht zur Verfügung stehen. Je nach Fortschreiten der Technik kann sich das jedoch irgendwann ändern, Stichwort: Quantencomputer. Einschränkend muss jedoch auch bedacht werden, dass die Blockchain einer Gütergattung stetig wächst und damit auch der Aufwand wächst, frühere Einträge in der Kette zu Verändern.

Die Blockchain der Kryptowährung Bitcoin ist bis zum Oktober 2021 bereits auf eine Größe von über 360 Gigabyte angewachsen. Das entspricht mehreren Milliarden Zeilen Computercode. Im Juli 2015 war die Blockchain noch knapp über 40 Gigabit schwer (Daten von Destatis (1)). Würde man einen Datensatz aus dieser Zeit verändern wollen, müssten 320 Gigabit Computer Code neu berechnet werden, um den Eingriff zu vertuschen. Selbst wenn das mit Hilfe eines Quantencomputers gelingen sollte, würde ein Abgleich der veränderten Blockchain mit Sicherheitskopien aus dieser Zeit den Schwindel schnell enttarnen.

Neben der wachsenden Größe der Blockchain dient auch ihre dezentrale Speicherung auf den Rechnern der Nodes dem Schutz vor nachträglichen Veränderungen von Einträgen. Aktuell wird man sagen dürfen: Die Blockchain ist fälschungssicher.

Mehr zur Blockchain

Es gibt nicht nur eine Blockchain. Jede Kryptowährung hat ihre eigene öffentliche Blockchain. Es existieren außerdem nichtöffentliche Blockchain, etwa für den Bereich des herkömmlichen Geldmarkts, der von den traditionellen Bankinstituten betrieben wird.

Charakterprägend für die Blockchain ist im Allgemeinen, dass aufeinander folgende Einträge dergestalt aneinandergereiht werden, dass eine nachträgliche Veränderung eines einzelnen Eintrags auffällt. Etwas anderes gilt nur, soweit auch alle nachfolgenden Einträge an die Änderung angepasst werden. Der damit verbundene Rechenaufwand ist allerding immens. Andere Möglichkeiten, eine derart konzise Datenlage sicherzustellen, gibt es aktuell nicht. Was die Blockchain im Vergleich zu herkömmlichen Datenbanken auszeichnet, ist die Verbindung der Datensätze miteinander. 

Bildlich kann man sich eine herkömmliche Datenbank wie ein Lagerhaus vorstellen, in das jedes Datenpaket an einem bestimmten Lagerort abgelegt und von dort wieder entnommen werden kann. Werden Datenblöcke dahingegen in einer Blockchain mit anderen Daten verbunden, ist eine nachträgliche Änderung des Inhalts oder die vollständige Herausnahme des „Pakets“ nicht möglich. Einmal drin, immer drin. 

Welche Voraussetzungen muss ein NFT erfüllen?

Die Blockchain Technologie hinter NFT heißt Etherium, auf deren Basis die auch die gleichnamige Kryptowährung berechtnet wird. Die Eigenschaften und Merkmale, die NFT erfüllen müssen bzw. auszeichnen, richten sich nach dem technischen Standard ERC-721. Einige wesentliche Voraussetzungen sind, dass

  • jedes NFT über eine individuelle Identifikationsnummer (ID) verfügt,
  • jedes NFT über einen Useraccount mit der Blockchain verbunden ist (Ownder), wobei der Useraccount eine Adresse in der Blockchain darstellt,
  • jedem NFT eine Auflage zugeschrieben wird (Unikat oder bei mehreren handelbaren Exemplaren die konkrete Anzahl).
Wo kann ich NFT kaufen?

Es gibt bereits mehrere Online Marktplätze (digital marketplace) für den Handel von NFT und Kryptowährungen. Die aktuell transaktionsstärksten Marktplätze sind OpenSea, Binance NFT, SuperRare, Rarible und Nifty Gateway. Der US-amerikanische Computerspielhändler GameStop hat den Start eines eigenen NFT Marktplatzes für das Jahr 2022 angekündigt.

Wie kann ich NFT kaufen?

In aller Regel ist ein Ethereum Wallet mit aktivem Guthaben erforderlich, um in den Handel mit NFT einzusteigen. Als Wallet (zu deutsch Geldbörse) wird ein Nutzerkonto verstanden, in dem der private Zugangscode (Schlüssel) zu virtuellen Gegenständen, z.B. NFT, abgelegt und vor unberechtigten Zugriffen Dritter geschützt wird. Das Wallet verfügt über eine öffentliche Adresse, die mit einer IBAN vergleichbar ist und für den Transfer von virtuellen Gegenständen und Kryptowährung genutzt wird. Ein Wallet kann jeder Internetnutzer anlegen, ohne persönliche Angaben machen zu müssen. Das Wallet kann also völlig anonym genutzt werden.

Vereinzelt werden auf den NFT Börsen auch andere Kryptowährungen akzeptiert, etwa Blocknode (BNB) oder die ehemals chinesische Krpytowährung Binance USD (BUSD). Binance ist zugleich der Name der heute weltweit größten Kryptowährungsbörse mit Hauptsitz auf den Kaimaninseln. 

Wie teuer sind NFT?

Ein NFT hat keinen eigenständigen Handelswert. Der Wert eines NFT bemisst sich nach dem Wert des mit ihm verbundenen Objekts. Die Preise von mit Kunstwerken verbundenen NFT schwanken dem traditionellen Kunstmarkt entsprechend gewaltig. Je nachdem, wie viel die Nachfrageseite für ein Token geschütztes Originalwerk zu zahlen bereit ist, steigt oder schrumpft der Preis und damit der Wert. Für die digitale Bildersammlung „The first 5000 Days“, das über das Auktionshaus Christie´s versteigert wurde, war die Bieterin oder der Bieter bereit zur Zahlung von 69,3 Millionen Euro – einsame Spitze bei den Verkaufserlösen von NFT. Bildersammlung ist in dem Fall nicht falsch zu verstehen, es handelt sich dabei um ein Bild aus 5000 Fotos.

U
Zwischenstand
  • NFT sind einzigartige Wertmarken, die dauerhaft mit digitalen Werken verknüpft werden können
  • Die Technik hinter NFT heißt Blockchain
  • Die Blockchain ist ein dezentraler und fälschungssichrer Speicher
  • Jede Transaktion auf Basis einer Blockchain wird der Kette von Computer-Code Blöcken hinzugefügt und kann nicht mehr gelöscht werden
  • Die Blockchain garantiert eine konzise Datenlage

Alles klar soweit? Mit diesem Grundlagenwissen zur Funktionsweise von NFT und der Blockchain kann die Figur des einzigartigen Wertmerkmals auch rechtlich eingeordnet werden. Eine Rolle kommt dabei auch den Smart Contracts zu, die keine Verträge im herkömmlichen Rechtsinne sind.

Smart Contracts

Bitcoin ist die Kryptowährung der ersten Stunde und spätestens seit dem Vorpräschen des Ausnahmeentrepreneurs Elon Musk weltweit bekannt. Zwar können Automobile des Herstellers Tesla seit Mai 2021 (vorerst) nicht mehr mit Bitcoin bezahlt werden, doch scheint der Siegeszug der Währung unaufhaltsam. Die großen Auktionshäuser akzeptieren Bitcoin mittlerweile als Zahlungsmittel, der zentralamerikanische Staat El Salvador hat die Digitalwährung Bitcoin zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt und auch Kreditkartenunternehmen (u.a. Mastercard) bereiten ihren Einstieg in den Bitcoin Handel vor. Was Bitcoin jedoch nicht kann: Smart Contracts.

Smart Contracts sind keine „intelligenten Verträge“, sondern intelligente Verknüpfungen von Daten und Befehlsfolgen. Smart Contracts können Nebenabreden (z.B. Lizenz- oder Nutzungsbedingungen) enthalten, umfassen aber mehr als nur die Begründung schuldrechtlicher Ansprüche. Sie besorgen zugleich die Rechtsdurchsetzung – vollständig automatisiert.

Sowohl die Ethereum-Blockchain als auch die Binance Smart Chain (BSC) ermöglichen es, sog. Smart Contracts auszuführen. Technisch und stark vereinfacht ausgedrückt können Smart Contracts als Computerprogramme mit Befehlsketten oder als automatisierte Codeteile definiert werden. Durch sie können alle denkbaren Logiken digital beschrieben und unveränderlich in der Blockchain gespeichert werden. Anwendunsfälle von Smart Contracts können herkömmliche Finanzdienstleistungen sein (Kredite, Geldtransfers, Börsen). Sie können aber auch als digitale Zugangskontrolle verwendet werden, die automatisch die Legitimation eines Nutzers prüft, der beispielsweise Transaktionen vornehmen möchte oder Zugang zu einem Datenspeicher begehrt. Smart Contracts ergänzen also Transaktionen um Organisations- oder Sicherheitsregelungen und prüfen automatisch, ob die erforderliche Legitimationsgrundlage vorhanden ist und welche Folgebefehle auszuführen sind. Blockchain dient in Verbindung mit Smart Contracts der Prozessoptimierung. Sie gewährleisten eine sichere und nachvolziehbare Aufgabenverwaltung zwischen den Prozessbeteiligten auf der Basis konsistenter Informationen. Smart Contracts bedingen daher höchste Revisionssicherheit.

Anwendungsfälle für Smart Contracts nach Kategorien sind

  • Zertifizierungen durch Aufsichtsbehörden (Fokus auf der Prozesskontrolle),
  • Geschäftsmodell-Modellierungen, z.B. im Zusammenhang mit dem e3-value (Fokus auf Prozesssteuerung),
  • Corporate Governance in Unternehmen (Fokus auf Prozessüberwachung),
  • Token (Wertmarken), z.B. NFT (non-fungible-Token) oder Kryptowährungen, die in Form von austauschbaren, also fungible-Token ausgegeben werden.
Smart Contracts in unserem Alltag

Smart Contracts sind bereits Teil unseres Alltags. Für die nächsten 10 Jahre werden weitere Quantensprünge vorhergesagt. Um uns herum laufen sie im Sekundentakt ab und erleichtern unser Leben. Mit einem vernetzten Fahrzeug zahlen wir etwa voll automatisch Parkgebühren, sobald wir auf einem Parkplatz stehen und nur für die Zeit, bis wir ihn wieder verlassen. Beim Einkaugen scannt unser Einkaufskorb die Waren und an der Kasse zahlen wir im Vorbeigehen. Unsere Krankenkasse überweist uns automatisch 2 Euro für den Waldlauf, den die SmartWatch aufgezeichnet hat. Das alles ist heute schon möglich und wird in Zukunft zur Normalität. 

Smart Contracts in der Versicherungsbranche

Die automatisierte Datenauswertung via Smart Contracts nutzt der Versicherungskonzern AXA beispielsweise für die Regulierung von Fluggastrechten. Kundinnen und Kunden der Versicherung gegen Flugverspätung erhalten automatisch die versprochene Zahlung, sobald das System eine Verspätung von mehr als zwei Stunden vermeldet. Eine Schadensmeldung ist dafür nicht erforderlich.

Auch im Bereich der KfZ Versicherung können Smart Contracts in Zukunft eingesetzt werden. Über eine Blackbox erhobene Daten über das Fahrverhalten können einer tagesaktuellen Berechnung der Versicherungsprämie zur Grundlage gemacht werden – voll automatisiert. Dafür erforderlich ist ein sog. vernetztes Fahrzeug, dem mit der 5G-Technologie der Weg bereitet ist.

Dasselbe Prinzip ist im Bereich der Krankenkassen anwendbar. Über Wearables (SmartWatch, Fitnessarmband) dokumentierte sportliche Aktivitäten könnten uns automatische Rückerstattungen oder Boni bei unserem Versicherer einbringen.

Smart Contracts in der Logistik und Versandhandelbranche

Bestellung, Warenversand, Zahlungseingang. Ganz so leicht ist es nicht, wie uns die Onlinebestellungen vorkommen. Die Prozesse sind komplex, laufen global ab und müssen perfekt ineinandergreifen, damit es zu keinen Verzögerungen kommt. In keinem anderen Bereich vermögen Smart Contracts tatsächliche Geschehensabläufe in Zukunft noch stärker zu optimieren, genauer zu  dokumentieren und zu einem reibungslosen Ablauf beizutragen. Für die Branche heißt das Kosten senken, Haftungsgefahren minimieren, die Gewinnmarge steigern.

Nachteile von Smart Contracts

Smart Contracts machen das, was man ihnen sagt. Einmal in der Blockchain verankert können keine Änderungen mehr vorgenommen werden. Das führt dazu, dass ein Fehler in der Programmierung nicht nur schwer wiegen, sondern auch nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Angenommen, eine Bonusauszahlung eines Versicherers für besonders rücksichtsvolle und vorausschauende Fahrer wird um eine Null ergänzt und anstatt auf 2 Euro auf 20 Euro festgeschrieben. Im ersten Monat erzielen 150.000 Kundinnen und Kunden dn erforderlichen Wert. Die Versicherung zahlt dank Smart Contract automatisch anstelle von 300.000 Euro 3 Millionen Euro aus. Ein Schaden in Höhe von 2.7 Millionen Euro. Der fehlerhafte Code des Smart Contract kann nicht ersetzt werden, sondern muss inaktiv gestellt werden, verblelibt aber ansonsten in der Blockchain.

Ein weiterer Nachteil kann im Einzelfall darin liegen, dass Einträge in der Blockchain öffentlich und für jeden einsehbar sind.

Smart heißt intelligent und Contract beschreibt die Beständigkeit der aufgestellten Regeln. Smart Contracts beherbergen feste und durch die Speicherung in der Blockchain unveränderliche Regeln. Der gespeicherte Code ist Recht. Technisch gesehen sind NFT eine Unterart des Smart Contract. Für sie wurden feste Regeln in der Blockchain verewigt, die für alle einsehbar sind und die nicht mehr geändert werden können. Der Smart Contract in der Blockchain setzt die Regeln für den Umgang mit NFT unter Ausschluss aller gesetzlichen Bestimmungen und genau darauf können alle Nodes (teilnehmende Nutzer) vertrauen.

NFT im digitalen Kunstmarkt

NFT finden durch die Verbindung mit einem (meist digitalen) Kunstwerk Eingang in den digitalen Kunstmarkt. Die technischen Möglichkeiten zur Verknüpfung von digitalen oder analogen Kunstwerken mit einem NFT sind vielfältig.

Verknüpfung von NFT und Kunstwerk

Digitale Kunstwerke werden in der Regel aufgrund ihrer Dateigröße nicht selbst in der Blockchain gespeichert, sondern können bspw. als „tokenURL“ über einen Link in der Blockchain verankert werden, über den der Speicherort des Kunstwerks aufgerufen werden kann. Problematisch ist dabei jedoch, dass das ursprüngliche Werk unter der aufgerufenen Adresse nicht mehr auffindbar ist, sobald der Server nicht weiter betrieben wird, oder ein Austausch des Werks erfolgt.

Der NFT Handelsplatz OpenSea bietet seinen Kunden eigenen Speicherplatz an und kann dadurch zumindest gewährleisten, dass ein mit einem NFT verbundenes Kunstwerk nicht nach einer Veräußerung ausgetauscht wird. Das veräußerte NFT stellt dann den Schlüssel dar, über den ausschließlich der Inhaber Zugang zu dem Speicherort erlangt. Aber auch dabei besteht die Gefahr, dass der Serverbetrieb im Falle der Insolvenz des Plattformbetreibers eingestellt wird und die gespeicherten digitalen Werke verloren gehen.

Eine weitere Möglichkeit zur Verbindung von Kunstwerken mit einem NFT ist der Einsatz eines Peer-to-Peer-Netzwerks. Hierbei wird das Kunstwerk in digitaler Form in Datensätzen verteilt auf den Rechnern der Netzwerknutzer gespeichert, dezentral und fälschungssicher, denn jeder Nutzer kann verifizieren, dass das NFT auf das Original verweist. NFT sind Zahlenfolgen in Computercode und können daher auch unproblematisch gemeinsam mit dem digitalen Kunstwerk auf einem portablen Speichermedium (z.B. USB-Stick) abgelegt werden. In dem Fall ist es nur dem Inhaber des Speichermediums, nicht aber der Öffentlichkeit möglich, die Authentizität des Kunstwerks zu verifizieren.

Verfügung über NFT – Transaktion als Veräußerung von Eigentum?

NFT verschaffen kein Eigentum an dem mit ihm verbundenen Werk. Unabhängig von der Methode der Verknüpfung von NFT und Kunstwerk wird das Eigentum an einem Kunstwerk nicht durch den Verkauf des technisch verbundenen einzigartigen Tokens übertragen. Erwerber von NFT werden in der Blockchain als Owner eingetragen und erlangen dadurch allenfalls virtuelles Eigentum, woran jedoch keine sachenrechtlichen Rechtsfolgen geknüpft sind. Insbesondere erlangen Owner keine Ausschließlichkeitsrechte am Kunstwerk. Das heißt, dass der Käufer oder die Käuferin eines NFT andere nicht ohne Weiteres von dem Zugriff auf das verbundene digitale Werk ausschließen kann.

Das bedeutet, dass der Erwerb eines NFT nicht dazu führt, dass das mit dem Token verbundene Kunstwerk der Öffentlichkeit entzogen werden könnte. Das Gegenteil ist der Fall. Es können ohne Weiteres digitale Kopien angefertigt und Druckexemplare erstellt werden. Gegebenenfalls bleibt auch das digitale Original für die Öffentlichkeit über einen Link zum Speicherort öffentlich zugänglich; so geschehen im Fall des bisher teuersten NFT, das mit dem Kunstwerk „The First 5000 Days“ des Künstlers Beeple verknüpft ist und bei einer „first-of-its-kind“ Auktion zu einem Preis von ca. 69 Millionen US-Dollar versteigert wurde.

NFT Ownership = Eigentum am NFT?

Ob Eigentum an einem NFT erworben werden kann ist umstritten. Grundsätzlich kann Eigentum nur an beweglichen Sachen (§ 90 BGB), also an körperlichen Gegenständen erworben werden. Tokens sind jedoch in einer Blockchain gespeicherte Zahlenfolgen in Form von Computercode, also „virtuelle“ Gegenstände. Für eine analoge Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zum Eigentum an körperlichen Gegenständen auf den Fall des virtuellen NFT spricht der Vergleich zur Rechtslage bei Domains, an denen Eigentum erworben werden kann. Gegen eine solche Rechtsauffassung wird der sachenrechtliche Typenzwang angeführt und gefordert, mit einer ergänzenden gesetzlichen Regelung digitale Rechtspositionen mit sachenrechtlichen Herrschaftsbeziehungen gleichzustellen. Das entspricht etwa dem Regelungsanliegen des § 90a BGB für die Herrschaftsbeziehung eines Menschen zu einem Tier, das nicht als Sache anzusehen ist, auf das neben den Tierschutzbestimmungen die für Sachen i.S.d. § 90 BGB anwendbaren Vorschriften Anwendung finden (Eigentumsrecht, Mängelrechte, usw.). 

Deliktsrechtlicher Schutz von NFT

Die Inhaberschaft von NFT kann unter weiteren Aspekten gewürdigt werden. Teilweise wird hierunter ein deliktsrechtlich vor äußeren Zugriffen geschütztes „sonstiges Recht“ nach § 823 Abs. 1 BGB erkannt. Das kann damit angenommen werden, dass Inhaber eines NFT immer nur eine Person sein kann, die in der Blockchain als Owner eingetragen ist und der dadurch eine eigentumsähnliche Position zugesprochen werden kann. Ein NFT Inhaber wird damit gegenüber Rechtsverletzern, wie Hackern oder Datendieben, die mit Hilfe rechtswidrig erlangter Zugangsinformationen zur Wallet des Owners über dessen NFT verfügen, Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB geltend machen können. Einer Anspruchstellung oder -durchsetzung wird jedoch regelmäßig die fehlende Kenntnis von der Identität der Täter entgegenstehen.

NFT und Kunstwerk: Verbunden und doch getrennt

Die Erläuterungen zur technischen Verbindung von Werk und NFT sollen nicht den Blick auf die Rechtslage verdecken. Die Rechtsverhältnisse im Hinblick auf das NFT einerseits und das damit technisch verbundene Kunstwerk andererseits sind getrennt zu würdigen. Mit dem Kauf des NFT wird kein Eigentum am Kunstwerk übertragen. Owner von NFT erlangen Rechte im Hinblick auf das damit technisch verbundene Kunstwerk nur insoweit dies in den Nebenabreden (z.B. über Lizenzbedingungen) vereinbart ist. Das Zauberwort heißt? Richtig; Smart Contracts. Worauf beim NFT Kauf daher zu achten ist, erfährst du gleich. Zunächst aber die Frage: Kein Eigentum am NFT, kein Eigentum am verbundenen Werk. Was macht den Wert von NFT aus?

Woher kommt der immense Marktwert?

Von Beträgen unter einem Euro bis zu zweistelligen Millionensummen lauten die Kaufpreise für NFT, die mit digitalen Kunstwerken verbunden sind. Die Preise ändern sich jederzeit und entsprechend den Entwicklungen auf dem traditionellen Kunstmarkt haben sich NFT unter Spekulanten bereits einen Namen als potenzielle Renditegaranten verdient. Aber wer ist bereit für virtuelles Eigentum so viel Geld zu bezahlen und vor allem: Warum?

Ein Beispiel aus der real-virtuellen NFT Welt: Das NFT des verpixelten Avatars des französischen Fußballnationalspielers Antoine Griezmann ist auf dem Marktplatz OpenSea aktuell (Stand Januar 2022) für umgerechnet etwa 780 US-Dollar erhältlich (entspricht zum selben Stand etwa 0,25 Ether – der Kryptowährung, die auf der Blockchain Ethereum aufbaut).(3) Legt der in die Jahre gekommene und beim FC Barcelona aussortierte Stürmer eine Torserie hin, steigt der Wert des NFT. Mittelfristig ist jedoch zu erwarten, dass der Wert des NFT mit steigendem Alter der digitalisierten natürlichen Person sinkt. Das NFT, das mit dem Avatar des Engländers Jude Bellingham verbunden ist, steigt ebenfalls mit guten Leistungen des Dortmunder Akteurs und es steht zu erwarten, dass aus dem jungen Talent ein Weltklassespieler reift. In dem Fall kommt der Wertzuwachs wiederum Antoine Griezmann zugute, denn dieser hat sich das „Bellingham NFT“ gesichert.

„Herausgeber“ der „Fußballer-NFT“ sind übrigens die Ligaverbände (z.B. LaLiga in Spanien) oder Nationalmannschaften. Das Geschäft mit den digitalen Sammelkarten hat das französische Startup Sorare groß gemacht. Pünktlich zur Fußball Europameisterschaft 2021 hat auch der Deutsche Fußballbund (DFB) einen Deal über den Vertrieb von NFT der deutschen Nationalspieler mit dem Unternehmen abgeschlossen.(4)

Zusammengefasst sind die „Fußballer NFT“ die Aktien im NFT Markt, bieten größere Renditechancen bei höherem Verlustrisiko. Die NFT für künstlerische Werke können im angeleierten Finanzmarktvergleich mit Fonds verglichen werden; mehr Stabilität, geringeres Risiko, geringere Gewinnerwartung.

NFT und Urheberrecht

Das Urheberrecht ist historisch betrachtet jung.(2) Trotzdem ist das NFT dem Urheberrecht gänzlich unbekannt. Die rechtliche Handhabung von NFT wirft gleich mehrere Fragestellungen auf. Die nachfolgende Bestandsaufnahme soll einen kurzen Überblick zum Stand der Diskussionen verschaffen.

NFT als maschinelles Erzeugnis

Die Anwendbarkeit des Urheberrechts ist davon abhängig, ob eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG vorliegt. Non-fungible-Token (z.B. NFT) und fungible-Token (z.B. ein Ether oder ein Bitcoin) sind das Rechenergebnis von Smart Contracts, die selbst als Programmcode in eine Blockchain implementiert sind. Als rein maschinelles Erzeugnis kann einem NFT daher kein urheberrechtlicher Schutz zugesprochen werden. Dasselbe gilt im Übrigen für Werke, die durch künstliche Intelligenz erzeugt werden. In allen Fällen wird der Anwender eines Computerprogramms nicht als Urheber anerkannt. 

Urheberrechtlicher Schutz kann jedoch digitalen oder analogen Werken zugesprochen werden, die mit einem NFT verbunden werden können. Fraglich ist, ob eine Verfügung über ein mit einem Werk im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG verbundenes NFT unter Beachtung der Maßgaben des Urheberrechts zu erfolgen hat, bzw. welche Rechte aus der Inhaberschaft eines solchen NFT hervorgehen. 

Können dem NFT Nutzungsrechte folgen?

Der Kauf eines NFT und die damit verbundene Eintragung als Owner in der Blockchain führt nicht automatisch dazu, dass auch Nutzungsrechte übertragen werden. Insoweit besteht etwa kein Unterschied zum Erwerb eines in Öl auf Pappelholz gemalten Abbildes einer gelangweilt dreinschauenden Frau aus dem frühen 16. Jahrhundert. Für die deutsche Rechtslage bringt das § 44 Abs. 1 Urhebergesetz (UrhG) zum Ausdruck: „Veräußert der Urheber das Original des Werkes, so räumt er damit im Zweifel dem Erwerber ein Nutzungsrecht nicht ein.“ Zwar wird beim NFT-Kauf nicht auch das damit verknüpfte Werk selbst gekauft oder gar erworben. Gleichwohl wird vertreten, dass der Rechtsgedanke des § 44 Abs. 1 UrhG auch auf die „virtuelle Urkunde“, also auf das mit dem Werk verbundene NFT durchschlägt.(5)

Das resultiert auch aus der folgenden Überlegung: Der Künstler eines Werks kann für ein und dasselbe Werk mehrere NFT erzeugen und verkaufen. Ohne eine entsprechend lautende Vereinbarung kann daher nicht angenommen werden, jeder Käufer eines NFT solle auch Nutzungsrechte rehalten. 

Das schließt freilich den Grundsatz der Privatautonomie nicht aus. Auch beim NFT-Kauf kann etwas anderes vereinbart werden, insbesondere können Nutzungsrechte im Sinne der §§ 31 ff. UrhG an dem NFT übertragen werden. Entsprechende Vereinbarungen müssen dann aber in den Metadaten des NFT dokumentiert werden, da nur hierdurch eine dauerhafte und fälschungssichere Speicherung der Vereinbarung in der Blockchain erfolgt.

Der Blick in die Metadaten ist zwingend!

Wie bereits festgestellt: Code ist Recht. Was dem NFT in die Metadaten geschrieben wird gilt. No matter what! Allgemeine Lizenz- und Nutzungsbedingungen geben bereits die Onlinemarktplätze für NFT auf. Im Internet stehen außerdem Musterlizenzen für NFT zur Verfügung. Was ich mit einem NFT oder mit dem damit verbunenen Werk letztendlich machen darf, ob ich etwa eine Werbekampagne damit betreiben darf, bestimmt das NFT selbst – ein Blick in die Metadaten ist daher vor dem Kauf Pflicht!

Urheber eines mit NFT verknüpften Werks können sich beispielsweise Beteiligungen an den Erlösen aus Weiterverkäufern sichern (sog. Royalty). Damit wird nicht nur ein schuldrechtlicher Anspruch auf Geldzahlung verbrieft, der auf den Verkaufsfall aufschiebend bedingt ist. Die Blockchain besorgt zugleich die Anspruchsdurchsetzung. Verkauft ein Owner das NFT, wird die fällige Beteiligung automatisch vom Kaufpreis abgezogen und an den Urheber des verbundenen Werks ausgezahlt. 

Plattformbedingungen lesen!

Einschränkungen für die Nutzung oder den Verkauf von NFT können auch die Plattformbetreiber selbst aufstellen. So macht es beispielsweise die amerikanische Basketball-LIGA NBA (National Basketball Association) für die von ihr herausgegebenen Tokens.(6) Ein aufmerksamer Blick in die Terms ist daher dringend angeraten. 

Weiterverkauf von NFT 

Die Art der Verknüpfung von NFT und Kunstwerk ist für die rechtliche Beurteilung des Weiterverkaufs von Bedeutung. In den meisten Fällen berührt der NFT-Verkauf den Anwendungsbereich des Urheberrechts nicht. Mit dem Verkauf des NFT bleiben die Rechtsverhältnisse das (rein technisch) verbundene Kunstwerk betreffend unberührt. Es wird durch den Verkauf des NFT lediglich ein neuer Owner in der Blockchain protokolliert. Der Verkauf von NFT ist daher regelmäßig keine Vervielfältigungs- oder Verbreitungshandlung i.S.d. §§ 16, 17 UrhG.  

Etwas anders gilt nur für den seltenen Ausnahmefall, dass NFT und digitales Kunstwerk auf einem physischen Datenträger verbunden sind und durch den Verkauf des körperlichen Gegenstands übertragen werden sollen. In dem Fall ist zum Verkauf die Zustimmung des Urhebers erforderlich, wenn nicht die Ausnahme aus § 17 Abs. 2 UrhG greift. Außerdem wird das Folgerecht aus § 26 Abs. 2 UrhG zu beachten sein, das dem Urheber des mit dem NFT verbundenen Werks im Fall des Weiterverkaufs unter Zuhilfenahme eines Kunsthändlers oder Versteigerers einen Anteil am Verkaufserlös zusichert. Eben diese Royalty fällt regelmäßig nach den Terms der Plattformbetreiber oder den Nebenabreden auch dann an, wenn NFT und Kunstwerk nicht durch einen körperlichen Gegenstand (z.B. auf einem USB-Stick) verbunden sind. Auch hier nochmal der Hinweis: Plattformbestimmungen und Metadaten des NFT lesen!

Verbleibende Unsicherheiten 

Unikat, fälschungssichere Blockchain, das alles klingt sehr sicher. Allerdings hat auch der virtuelle Kunstmarkt seine Tücken und Lücken. Es ist beispielsweise nicht ausgeschlossen, dass für ein und dasselbe Kunstwerk mehrere NFT erstellt und in Verkehr gebracht werden. Um diese Gefahr auszuschließen kann ein NFT Käufer eine gesonderte Vereinbarung mit dem Urheber des Werks abschließen. 

Da die Werke, die mit einem NFT verbunden werden, nicht selbst Teil der Blockchain werden und auf einem seperaten Datenspeicher liegen, besteht die Gefahr, dass der Serverbetrieb eingestellt wird und das digitale Werk verloren geht. Teilweise bieten die Onlinemarktplätze für den NFT Handel ihren Nutzern eigene Speichermöglichkeiten an. Im Falle der Insolvenz des Marktplatzes droht jedoch dieselbe Gefahr. 

Käufer von NFT müssen sich außerdem der Gefahr hingeben, dass ein Nichtberechtigter, der nicht Urheber oder Nutzungsberechtigter eines Werkes ist, für das er ein NFT erzeugt hat, als Berechtigter auftritt. Der Gefahr ds Kaufs missbräuchlich erstellter NFT für urheberrechtlich geschützte Werke Dritter können Interessierte durch eine Kommunikation mit der als Urheber angegebenen Person ausschließen. Regelmäßig werden Urheber oder Nutzungsberechtigte öffentlich über die Möglichkeit des Erwerbs eines NFT informieren. Ist das nicht der Fall und steht gleichwohl ein NFT zum Verkauf angeboten, das mit einem urheberrechtlich geschützten Werk verbunden ist, sollten Nachforschungen angestellt werden. 

Quellen und Hinweise

(1) https://www.statista.com/statistics/647523/worldwide-bitcoin-blockchain-size/

(2) https://www.bpb.de/gesellschaft/medien-und-sport/urheberrecht/169977/geschichte-des-urheberrechts

(3) https://opensea.io/assets/0x495f947276749ce646f68ac8c248420045cb7b5e/28576740648049824443819576980578018308244720617002021271689822245682700877825

(4) https://financefwd.com/de/sorare-nft/

(5) Heine, Robert/Strang, Felix, Weiterverkauf digitaler Werke mittels Non-Fungible-Token aus urheberrechtlicher Sicht, MMR 2021, 755 ff.

(6) https://nbatopshot.com/terms

(7) Technische Erläuterungen zur Unterscheidung von reinen Kryptowährungen und „Smart Chain“ Technologien bei https://de.beincrypto.com/lernen/binance-smart-chain-bsc-ein-leitfaden-fuer-einsteiger/

Zusammengefasst

Non-fungible-Token (NFT) sind einzigartige Wertmarken, die mit einem digitalen Werk verbunden werden können und den NFT-Inhaber (Owner) zum zertifizierten Inhaber des Werks erklären. Juristen sprechen von einer zertifizierten Besitzerstellung. NFT werden in einer Blockchain gespeichert und sind dadurch vor nachträglichen Änderungen geschützt.

Ein NFT verschafft kein Eigentum an dem mit ihm verbundenen digitalen Werk. Welche Rechtsposition der Owner durch den Kauf des NFT im Hinblick auf das damit verbundene Werk einnimmt bestimmt sich nach den Nebenabreden im Einzelfall. Regelmäßig werden den Käufern nach den AGB der Onlinemarktplätze für NFT Nutzungsrechte eingeräumt. In der Regel wird auch dem Urherber des verbundenen Werks ein Beteiligungsanspruch für den Fall des Weiterverkaufs des NFT eingeräumt. Welche individuellen Bestimmungen zudem gelten, muss in den Metadaten des NFT protokolliert werden. Hier gilt: Code is law.

Die wichtigste Rechtsquelle beim NFT-Handel sind die Metadaten des NFT. Hier wird bestimmt, welche Rechte und Pflichten dem NFT folgen. Das können Nutzungsrechte sein, aber auch Beteiligungsansprüche des Urhebers des verbundenen Werks im Fall des Weiterverkaufs. Daneben können auch Gewinnbeteiligungen für den Fall einer gewerblichen Nutzung des NFT festgeschrieben werden. Nutzungseinschränkungen und weitere Bestimmungen zum Umgang mit dem NFT, bzw. allgemeine Verkaufsbestimmungen müssen den terms der Handelsplattformen entnommen werden. Die Regeln sind unabänderlich und allgemeinverbindlich. 

kurz & knapp

I. NFT und Kryptowährungen sind Erzeugnisse von Smart Contracts, die als Computercode in einer vor nachträglichen Änderungen geschützten Datenbank (Blockchain) nach festgelegten Regeln ablaufen. 

II. NFT sind Unikate, im Gegensatz zu Kryptowährung, die in Form von austauschbaren (fungible) Token ausgegeben wird. Beim NFT Handel sind die Terms der Handelsplattform und die in den Metadaten des Tokens hinterlegten Bestimmungen zu beachten.

III. Der Verkauf von NFT stellt in der Regel keine urheberrechtlich relevante Handlung dar. NFT und technisch verbundenes Werk sind rechtlich getrennt zu würdigen. Ausnahme: Beide werden auf einem physischen Datenträger verkauft. 

IV. Ob an einem NFT selbst Eigentum erworben werden kann, ist umstritten. Klar ist dahingegen, dass ein NFT selbst keine persönliche geistige Schöpfung darstellt und nicht unter den Anwendungsbereich des Urheberrechts fällt.

Zertifikat

PATINS

Das Weiterbildungsprogramm Patent- und Innovationsschutz (PATINS) vermittelt handlungsrelevantes Wissen zum Schutz von Innovationen materieller und immatrieller Art und leitet zur Beachtung bestehender Schutzrechte an.

Die Lehrinhalte des Programms sind interdisziplinär ausgerichtet und von ausgewiesenen Experten sorgsam zusammengestellt.

Das Programm (PATINS) zielt darauf ab, fundiert in die Materie des Patent- und Innovationsschutzgesetztes einzuführen und für die Anwendung in der Berufspraxis fit zu machen.

Vorteile der beruflichen Weiterbildung mit dem Fernstudiengang Zertifikat Patent- und Innovationsschutz:

  1. Neue berufliche Aufstiegschancen
  2. Interdisziplinärer Wissenserwerb
  3. Deutschlandweites Berufsnetzwerk
  4. Enger Austausch mit Experten aus der Praxis
  5. Ständige Verfügbarkeit fester Ansprechpersonen
  6. Praxisbewährte Weiterbildung neben Beruf & Familie
  7. Planbare Belastung und individuelle Steuerung
  8. TOP Organisation und bewährte E-Lerning Plattform
  9. Aktuelle und zugängliche Wissensmaterialien
  10. Kein Risiko: 100 % Weiteremfpehlung auf Studycheck

Bewertungen

"Die Kombination aus praxisnahen Online-Sessions und vertiefenden Readern / Aufgaben zu jeder Einheit ermöglichte das fundierte, flexible und abwechslungsreiche Aneignen zentraler Inhalte."

Stephanie - PATINS Zertifikantin

"Sehr guter und detaillierter Überblick über Fragestellungen im Hinblick auf Patent- & Innovationsschutz. Die Durchführung des Lehrgangs in “digitaler” Form ermöglicht eine hohe Flexibilität. Zudem runden die sehr kompetenten und motivierten Dozenten das sehr positive Gesamtbild ab."

Harald - PATINS Zertifikant

"Dieses Angebot im Vergleich zum Preis ist unschlagbar und höchst empfehlenswert. Mit diesem Zertifikat in der Tasche ist man auf aktuellem Niveau für eine hoch interessante Tätigkeit im Innovationsbusiness. Von mir: Summa cum laude."

Mario - PATINS Zertifikant

FAQ

Lohnt sich das Uni-Zertifikat Patins für mich?

Ja! Mit einem überschaubaren Kosten- und Zeitaufwand können Sie ihre beruflichen Aufstiegschancen erhöhen und sich für Ihren Arbeitgeber unverzichtbar machen. Erfinder, Wissenschaftler und Startups minimieren Haftungsgefahren und das Risiko von Fehlinvestitionen.

Das Weiterbildungsprogramm wendet sich an alle Interessierte, die sich auf dem Gebiet des Patent- und Innovationsschutzes die notwendigen Kenntnisse aneignen möchten:

  • Natur- und Ingenieurwissenschaften
    (z.B.: Biowissenschaften, Chemie, Pharmazie, Medizin, Mathematik, Physik, Informatik, Mechatronik, Maschinenbau oder Werkstoffwissenschaften)
  • Sozial- und Geisteswissenschaften
    (Geschichts-, Kultur, Sprach- oder Literaturwissenschaften)
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsfachangestellte zur Spezialisierung im gewerblichen Rechtsschutz

Das Programm ist insbesondere auch sinnvoll für alle Mitarbeitende aus Unternehmen und Organisationen, insbesondere Universitäten und Forschungsinstitute, die sich neben dem Beruf im Patent- und Innovationsschutz weiterbilden möchten.

Schaffe ich das Studium neben beruf und Familie?

Ja! Unser Studienkonzept ist speziell auf die Lebenssituation von Berufstätigen mit Familie zugeschnitten. Die bestmögliche Vereinbarkeit von Beruf, Familie und der persönlichen Weiterbildung ist der Maßstab für unsere Weiterbildungsangebote. Aus diesem Grund setzen wir voll auf die Digitalisierung der Lehre. Nur ein Präsenzseminar in den 10 Kursmonaten, digitale Lernplattform zum Studium nach dem eigenen Zeitplan.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Sehen Sie hier die aktuellen Preisinformationen ein. Sie entscheiden, ob sie ein Semester (Officer) oder zwei Semester (Manager) studieren möchten! Gut zu wissen: Bildungsschecks und -gutscheine des Bundes und der Länder werden akzeptiert. In einigen Fällen unterstützen auch Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter in persönlichen Weiterbildungsvorhaben. Weiterbildungskosten sind steuerlich absetzbar.

Genügt es nicht, wenn ich mich im Internet informiere?

Ratschläge aus dem Internet sind selten fehlerfrei und umfassend, aber oft veraltet und für Ihre persönliche Situation nicht speziell genug. Wenn Sie als juristischer Laie selbst versuchen die Rechtslage zu bestimmen, können Sie auf Ihr Ergebnis nicht vertrauen. Mit unserem Weiterbildungsstudium PATINS erlernen Sie das juristische Handwerkszeug, die systematischen Zusammenhänge und das praxisrelevante Spezialwissen in den Bereichen des Patent- und Innovationsschutzrechts.

Was darf ich von dem Studium erwarten?

Der Schutz von neuen Entwicklungen, Produkten oder Verfahrensweisen, d.h. von allen Innovationen hat für Handwerk und Industrie eine zentrale Bedeutung. Unternehmen suchen daher nicht nur fachlich versierte Mitarbeitende, sondern auch Spezialisten, die über zusätzliche Kenntnisse im Bereich des Patent- und Innovationsschutzes verfügen.

Das Weiterbildungsprogramm vermittelt die für ein Unternehmen oder eine wissenschaftliche Karriere notwendigen Kenntnisse

  • zum Schutz von technischen, chemischen, physikalischen, medizinisch- und biotechnologischen Erfindungen im Patent- und Gebrauchsmusterrecht
  • zum Schutz von Design, kreativen Leistungen und Werken literarischer, wissenschaftlicher und künstlerischer Art im Urheber- und Designrecht
  • zum unternehmerischen Patent- und Innovationsmanagemen
  • zum Schutz von Produkten, Firmen und Unternehmen im Marken- und Wettbewerbsrecht sowie
  • zum IT-Recht und Datenschutz, um IT-Entwicklungen, Software und Webseiten zu schützen.

Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es?

Voraussetzung für die Zulassung zum Studienangebot ist

a) eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (allgemeine Hochschulreife, Meisterprüfung, fachgebundene Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung) oder eine der deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertige ausländische Qualifikation. Oder:

b) ohne Hochschulzugangsberechtigung eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer regulären Ausbildungszeit von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgelegt und die für den Fernstudienkurs erforderlichen Sprachkenntnisse erworben haben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Kurs startet jährlich am 01. Oktober. Der Anmeldeschluss ist in der Regel der 15. September. Die aktuellen Fristen und Termine erhalten Sie unter diesem Link.

Wo melde ich mich zum Kurs an?

Die Anmeldung erfolgt online direkt über diesen Link.