Autorin: Jamie Ann Klein

Kurzmeldung

Wer in Berlin oft Bus und Bahn fährt wird es sicherlich kennen: Die berühmte Farbmarkierung der Sitzplätze der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Seit vielen Jahren sitzen die Bus- und Bahnmitfahrer auf den Sitzbezügen mit den Kringeln in den Farben Rot, Dunkel- und Hellblau, Schwarz und Weiß, die sehr an kleine Würmer erinnern. Doch seit 2018 ist der Designer Herbert Lindinger nicht mehr so ganz einverstanden mit dem, was die BVG da so alles mit seinem Design treibt.

Das Leben eines Designers

Herbert Lindinger ist ein österreichischer, am 3. Dezember 1933 in Wels geborenerer Grafiker, Industriedesigner, Ausstellungsgestalter und Hochschullehrer. Der Österreicher studierte in der Nachkriegszeit an der Universität in Ulm die Fächer visuelle Kommunikation und Produktgestaltung. Dort wirkte er nach Abschluss seines Studiums in den Jahren 1962 bis 1968 zunächst als Dozent mit, bevor er anschließend 1971 als Professor zur Universität in Hannover berufen wurde und dort zugleich das Institut für Industrial Design leitete. Zudem war er der Präsident vom Verband Deutscher Industrie Designer.
Gestaltet hat Herbert Lindinger unter anderem in U-Bahnen, Bussen, Straßenmobilar und an Plätzen in verschiedenen Städten Deutschlands. International wirkte er zudem als Ausstellungsgestalter.

Warum muss das worauf man sitzt, so aussehen, wie es aussieht?

Was hat es also mit dem Würmchen-Muster überhaupt auf sich? Seit mehr als 30 Jahren sind die Sitzbezüge im Berliner Nahverkehr ein heiden Durcheinander. Das große Durcheinander der Sitzplätze in den Berliner U- oder S-Bahnen, Zügen und Bussen haben nahezu alle das gleiche Muster: gepunkteter Stoff mit Dunkelblau, Hellblau, Schwarz, Rot und Weiß, der an ein Würmchen-Look erinnert. Doch was ist daran so besonders? Sonderlich schön sind diese Sitze ja nunmal nicht. Die Antwort darauf ist eigentlich recht simpel, denn die bunten Sitze sollen Vandalen vom Kritzeln abhalten. Es heißt, es wäre gewissermaßen eine umgekehrte Broken-Windows-Theorie.

Die Broken-Windows-Theorie argumentiert darauf, wenn z.B. eine zerbrochene Fensterscheibe nicht schnell repariert wird, seien im Haus bald alle Scheiben zerbrochen. Im Bezug auf die Stadtviertel heißt das, wenn nichts gegen Verfall und Unordnung, Vandalismus, Graffiti, herumliegenden Müll, öffentliches Urinieren und dergleichen unternommen wird, werde das zum Indiz dafür, dass sich niemand um die Straße oder das Stadtviertel kümmert und es außer Kontrolle geraten ist. Die Zahl der Straftaten nimmt also dort zu, wo schon vieles kaputt ist. Daher ist die Theorie des Designs der Würmchen-Optik: Je schlimmer ein Sitz im Personennahverkehr aussieht, desto sauberer bleibt er. Da auf den Würmchen-Sitzen so ein kunterbuntes Durcheinander herrscht, sei das Interesse an weiterer Verunstaltung verloren gegangen.

Auch Herbert Lindinger bestätigte dieses Argument. In Berlin sollen viele Menschen das Bedürfnis haben, sich im öffentlichen Raum zu verewigen. Daher wird Berlin auch als die Stadt des Graffitis bezeichnet. Lindinger sagte voraus, dass das Muster die Lust am Bemalen von Anfang an ausbremse, was in Folge auch genauso eintrat. Weiter, so Lindinger 1990, sei durch das auffällige Muster, die von Vandalen so beliebten und schwer entfernbaren Malereien mit Filzstften weniger auffällig.

Hyupe um Würmchen?

Obwohl das Design, welches den offiziellen Namen „Urban Jungle“ trägt, nur den Zweck hat, Schlimmeres zu verhindern, wurde dies irgendwann zum Kult Berlins. Mittlerweile gibt es Merchandise und Fanartikel wie Handyhüllen, Leggins, Badelatschen, Halstücher oder Rucksäcke mit dem bekannten Würmchenmuster. So brachte die BVG in Zusammenarbeit mit Adidas 2018 sogar einen limitierten Sneaker im Urban Jungle Design mit intgrierter Jahreskarte für 180,00 € auf den Markt.
Und genau das stört den österreichischen Designer! Und damit begann der Anfang vom Ende des Würmchenmusters, da Lindinger Klage beim Landgericht in Hamburg gegen die BVG eingereicht hatte.

Die Klage

Herbert Lindinger unterstellt der BVG, dass diese sein Würmchenmuster urheberrechtlich verletze. Lindinger habe das Muster seinerzeits nur für S-Bahn-Wagen des Waggonherstellers Bombardier entworfen und autorisiert und nicht für U-Bahnen und schon gar nicht für irgendeinen Merchandising-Kram. Lindinger fordert nun die Nutzung des Musters zu unterlassen. Ferner fordert er Auskunft über den wirtschaftlichen Gewinn der BVG aus der Nutzung seines Designs und einen noch zu beziffernden Schadensersatz.
Die BVG sehe dem Prozess aber weniger mit Furcht entgegen, da ja wohl niemand deswegen Polster aus den Bahnen reißen würde. Ob die BVG da nicht vielleicht falsch gedacht hat?

Ein langer Weg beginnt

Der Designer Herbert Lindinger legte Klage vor dem Hamburger Landgericht ein. Er argumentiert damit, dass die BVG die Muster nicht mehr nutzen darf. Ferner fordert er die Zahlung nachträglicher Lizenzgebühren. Die BVG stritt jedoch jeglichen Anspruch des Designers ab.
Am 9. November 2021 urteilte das Landgericht Hamburg, dass das Urban Jungle Design als Werk der abgewandten Kunst urheberrechtlich geschützt sei. Damit widersprach das Landgericht den Argumenten der BVG, da der BVG sich damit versuchte aus der Affaire zu ziehen, dass das Urheberrecht durch vermeintlich fehlende ästhetische Ansprüche des Musters ausgehebelt wäre. Das Muster sei schlichtweg zu hässlich und deshalb könne keine Nutzungsgebühr anfallen. Jedoch gab das Landgericht der BVG keine Zustimmung, da Hässlichkeit bloße Geschmacksfrage sei und daher kein Argument für oder gegen eine Urheberrechtsfähigkeit darstelle.

Das vorläufige Urteil

Das Landgericht in Hamburg entschied, dass die BVG das Design nicht mehr verbreiten darf. So darf die BVG das Design auch nicht auf Fahrkarten und Autos verwenden und zudem keine Fan-Artikel im Urban Jungle Muster mehr verkaufen. Außerdem hat das Landgericht die BVG dazu verpflichtet, für den Zeitraum nach 2008 aufzulisten, wie viele Sitze mit dem Urban Jungle Design bezogen waren, wie viele Fahrgäste darauf befördert wurden und wie viel Umsatz und Gewinn sie mit den Fanartikeln gemacht haben. Dadurch solle die Höhe der Schadensersatzsumme bestimmt werden, die die BVG an Lindinger zahlen muss.

Zwar war das kein Sieg für die BVG, einen kleinen Schimmer Hoffnung dürfen diese aber doch beibehalten. Die BVG darf die Würmchen-Sitze zwar nicht mehr einsetzen, jedoch dürfen alle bestehenden Sitze bleiben, obwohl Lindinger neben der Schadensersatzzahlung auch dies gefordert hatte. Diese Entscheidung des Landesgerichts kommt ganz eindeutig daher, dass die Entfernung aller Sitze den Berliner Nahverkehr ganz erheblich beeinträchtigen würde. Laut Hamburger Landgericht wiege das Interesse der BVG und der gesamten Berliner Öffentlichkeit in dieser Hinsicht schwerer, wenn die Bahnen lahm gelegt werden, nur um die Sitze alle zu entfernen und zu erneuern.

Ab in die nächste Runde

Das Urteil passte der BGV und auch Herrn Lindinger jedoch gar nicht, sodass der Rechtsstreit nun in die nächste Runde geht. Beide Parteien haben nun Berufung eingelegt. Nach Stand Anfang Februar 2022 stehe aber noch kein Termin für die kommenden Verhandlungen fest.
Weshalb die BVG Berufung eingelegt hat ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar, da der Pressesprecher der BVG sich dazu aktuell nicht äußert. Vermutungen nach, könne es der BVG aber nicht um einen Einspruch des Aus der Würmchen gehen, da dies bereits eine beschlossene Sache ist und die BVG das Urban Jungle Design auslaufen lässt und ein neues Design ihrer Sitzpolster entworfen hat. Die neuen Polster sind ähnlich zu den Würmchenpolster nur in einer „Nachtlinien-Print“-Optik. Heißt: Genauso wuselig wie vorher nur in Schwarz- Grau und etwas schlichter. Vermutungen lassen behaupten, dass die BVG womöglich die Schadensersatzsprüche anfechten will, da bisher keiner den Vertrag zwischen der BVG und Herbert Lindinger gefunden hat. Ausschließlich der Prototypvertrag aus den 80ern wurde gefunden. Und wenn es tatsächlich bei diesem Prototyp-Vertrag bleibt, stehen die Chancen der BVG gar nicht mal so schlecht. Wo der „richtige“ Vertrag geblieben ist, weiß im Moment keiner. Zur Presse sei wohl durchgedrungen dass in einer internen Nachricht des Unternehmens gestanden habe, dass alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dazu gebeten wurden, die Geschäftsführung bei der Suche zu unterstützen.

Betrachtet man die Berufungsgründe Lindingers hingegen, könne man denken, dass ihm die noch nicht errechneten Entschädigungszahlungen nicht ausreichen. Darüberhinaus fordert Lindinger wohl, dass die BVG alle Sitzbezüge mit sofortiger Wirkung entfernt. Lindinger und sein Anwalt glauben nämlich nicht an die Aussage der BVG, dass diese die Polster ohnehin ersetzen wollen.
Bis das Oberlandesgericht in Hamburg sich aber zu einer Entscheidung durchringt, können noch Jahre vergehen. Abzuwarten ist, ob die Würmer nicht bis dahin schon ausgetauscht wurden und ein weiterer Prozess für die Entfernung der Sitzpolster dann überhaupt noch nötig ist.
Ergo: Wie es nun weiter geht, bleibt abzuwarten. Fakt ist, die beliebten Würmchen werden wohl im Berliner Herzen fehlen.

Über die Autorin

Unsere Autorin und PATINS-Studentin Jamie Ann Klein hat diesen Beitrag eigenständig recherchiert und formuliert, um Ihr erlerntes PATINS-Wissen auf einen aktuellen, echten Fall anzuwenden. Weiter so!

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