Kurzmeldung

Seit Jahren besteht Uneinigkeit darüber, ob und wie Influencer ihre Beiträge in den sozialen Medien als Werbung kennzeichnen müssen. Der BGH hat sich mit dem Urteil vom 09.09.2021 erstmals dazu geäußert und gleich in drei Fällen entschieden: eine Kennzeichnungspflicht besteht dann, wenn die Betroffenen eine Gegenleistung für den Post erhalten.

Influencer-Marketing

Wer in den sozialen Medien wie Instagram & co. unterwegs ist, kommt kaum noch an ihnen vorbei: Influencer.
Aus dem täglichen Selfie ist in den letzten Jahren der tägliche Rabattcode geworden, für die neuste Elektronik, Kosmetik, Kleidung oder Traumreise. Die Internet-Persönlichkeiten haben sich über die Jahre eine enorme Fangemeinde aufgebaut, die nicht selten die Millionen-Marke knackt. Täglich nehmen sie ihre Follower mit durch ihren Tag und erzählen ihnen scheinbar nebenbei, welche neuen Produkte und Dienstleistungen sie kürzlich entdeckt haben, und wieso gerade diese unverzichtbar sind. Um ihren Zuschauern endlos lange Recherchen nach den Produkten und Dienstleistungen zu ersparen, verlinken sie ganz selbstlos die Accounts der beworbenen Unternehmen/Hersteller mittel eines Tap-Tags, welche die Interessenten wiederum mittels eines Klicks erreichen. Zudem bedanken sie sich regelmäßig bei ihrer treuen Gefolgschaft, so dass der Eindruck von echter Nähe entstehen kann. Als Follower kann man dabei leicht vergessen, dass diese Personen mit genau diesem Vorgehen ihren Lebensunterhalt verdienen. Nämlich indem sie dafür bezahlt werden, dass sie in der Öffentlichkeit von sämtlichen Produkten und Dienstleistungen schwärmen.

Schleichwerbung

Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) sah in diesem Verhalten, genauer gesagt in dem Einfügen der Tap-Tags eine Form von Schleichwerbung, mithin einen Verstoß gegen den unlauteren Wettbewerb und klagte in drei Fällen auf Unterlassung. 
Nach § 5a Abs. 6 UWG handelt unlauter, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt, und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.
Der BGH sah in der Nutzung solcher Tap-Tags nicht zwangsläufig einen werblichen Überschuss.
Die Karlsruher Richter differenzierten in ihrer Entscheidung danach, ob die Beklagten für ihre Beiträge eine Gegenleistung erhalten haben oder nicht. Denn nur im Falle einer Gegenleistung kann ein kommerzieller Zweck im Sinne des UWG bejaht und eine Kennzeichnungspflicht als Werbung begründet werden. Der Zweck ergibt sich in den sozialen Medien auch nicht unmittelbar aus den Umständen, denn diese dienen nicht nur als eine große Werbeplattform. Vielmehr wollen die Nutzer virtuell etwas von ihrem Leben preisgeben und an dem Leben anderer, insbesondere populärer Persönlichkeiten, teilhaben. Die geschäftliche Entscheidung im Sinne des § 5a Abs. 6 UWG ist dabei der Klick auf den Tap-Tag.

Die Medienwelt hält diese Entscheidung für widersprüchlich. Denn während das Einfügen eines Tap-Tags, der durch einen „Tap“ auf den Social-Media-Account führt, nicht für die Annahme eines werblichen Überschusses genügt, wird ein solcher dann bejaht, wenn die Internetseite des Herstellers oder Unternehmens verlinkt wird.
Da diese Art von Online-Marketing nicht mehr wegzudenken ist, besteht ein Bedürfnis einheitlicher, gesetzlicher Klarheit. Diese soll durch die Einführung einer neuen UWG-Novelle geschaffen werden. Die Novelle tritt voraussichtlich Mai 2022 in Kraft.

PATINS hilft

Alle praxisorientierten Grundlagen zum Lauterkeitsrecht erfahren PATINS-Studierende im Modul “Gewerblicher Rechtsschutz“ im ersten Semester. Nähere Informationen zum Zertifikat PATINS finden Sie hier auf dieser Seite.

U
Erkenntnisse
  • Influencer müssen ihre Posts nur dann als Werbung kennzeichnen, wenn sie in irgendeiner Form eine Gegenleistung für diesen Post erhalten.
  • Eine UWG-Novelle tritt im März 2022 in Kraft und soll die Kennzeichnungspflicht einheitlich regeln.

Zertifikat

PATINS

Das Weiterbildungsprogramm Patent- und Innovationsschutz (PATINS) vermittelt handlungsrelevantes Wissen zum Schutz von Innovationen materieller und immatrieller Art und leitet zur Beachtung bestehender Schutzrechte an.

Die Lehrinhalte des Programms sind interdisziplinär ausgerichtet und von ausgewiesenen Experten sorgsam zusammengestellt.

Das Programm (PATINS) zielt darauf ab, fundiert in die Materie des Patent- und Innovationsschutzgesetztes einzuführen und für die Anwendung in der Berufspraxis fit zu machen.

Vorteile der beruflichen Weiterbildung mit dem Fernstudiengang Zertifikat Patent- und Innovationsschutz:

  1. Neue berufliche Aufstiegschancen
  2. Interdisziplinärer Wissenserwerb
  3. Deutschlandweites Berufsnetzwerk
  4. Enger Austausch mit Experten aus der Praxis
  5. Ständige Verfügbarkeit fester Ansprechpersonen
  6. Praxisbewährte Weiterbildung neben Beruf & Familie
  7. Planbare Belastung und individuelle Steuerung
  8. TOP Organisation und bewährte E-Lerning Plattform
  9. Aktuelle und zugängliche Wissensmaterialien
  10. Kein Risiko: 100 % Weiteremfpehlung auf Studycheck

Bewertungen

"Die Kombination aus praxisnahen Online-Sessions und vertiefenden Readern / Aufgaben zu jeder Einheit ermöglichte das fundierte, flexible und abwechslungsreiche Aneignen zentraler Inhalte."

Stephanie - PATINS Zertifikantin

"Sehr guter und detaillierter Überblick über Fragestellungen im Hinblick auf Patent- & Innovationsschutz. Die Durchführung des Lehrgangs in “digitaler” Form ermöglicht eine hohe Flexibilität. Zudem runden die sehr kompetenten und motivierten Dozenten das sehr positive Gesamtbild ab."

Harald - PATINS Zertifikant

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Mario - PATINS Zertifikant

FAQ

Lohnt sich das Uni-Zertifikat Patins für mich?

Ja! Mit einem überschaubaren Kosten- und Zeitaufwand können Sie ihre beruflichen Aufstiegschancen erhöhen und sich für Ihren Arbeitgeber unverzichtbar machen. Erfinder, Wissenschaftler und Startups minimieren Haftungsgefahren und das Risiko von Fehlinvestitionen.

Das Weiterbildungsprogramm wendet sich an alle Interessierte, die sich auf dem Gebiet des Patent- und Innovationsschutzes die notwendigen Kenntnisse aneignen möchten:

  • Natur- und Ingenieurwissenschaften
    (z.B.: Biowissenschaften, Chemie, Pharmazie, Medizin, Mathematik, Physik, Informatik, Mechatronik, Maschinenbau oder Werkstoffwissenschaften)
  • Sozial- und Geisteswissenschaften
    (Geschichts-, Kultur, Sprach- oder Literaturwissenschaften)
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsfachangestellte zur Spezialisierung im gewerblichen Rechtsschutz

Das Programm ist insbesondere auch sinnvoll für alle Mitarbeitende aus Unternehmen und Organisationen, insbesondere Universitäten und Forschungsinstitute, die sich neben dem Beruf im Patent- und Innovationsschutz weiterbilden möchten.

Schaffe ich das Studium neben beruf und Familie?

Ja! Unser Studienkonzept ist speziell auf die Lebenssituation von Berufstätigen mit Familie zugeschnitten. Die bestmögliche Vereinbarkeit von Beruf, Familie und der persönlichen Weiterbildung ist der Maßstab für unsere Weiterbildungsangebote. Aus diesem Grund setzen wir voll auf die Digitalisierung der Lehre. Nur ein Präsenzseminar in den 10 Kursmonaten, digitale Lernplattform zum Studium nach dem eigenen Zeitplan.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Sehen Sie hier die aktuellen Preisinformationen ein. Sie entscheiden, ob sie ein Semester (Officer) oder zwei Semester (Manager) studieren möchten! Gut zu wissen: Bildungsschecks und -gutscheine des Bundes und der Länder werden akzeptiert. In einigen Fällen unterstützen auch Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter in persönlichen Weiterbildungsvorhaben. Weiterbildungskosten sind steuerlich absetzbar.

Genügt es nicht, wenn ich mich im Internet informiere?

Ratschläge aus dem Internet sind selten fehlerfrei und umfassend, aber oft veraltet und für Ihre persönliche Situation nicht speziell genug. Wenn Sie als juristischer Laie selbst versuchen die Rechtslage zu bestimmen, können Sie auf Ihr Ergebnis nicht vertrauen. Mit unserem Weiterbildungsstudium PATINS erlernen Sie das juristische Handwerkszeug, die systematischen Zusammenhänge und das praxisrelevante Spezialwissen in den Bereichen des Patent- und Innovationsschutzrechts.

Was darf ich von dem Studium erwarten?

Der Schutz von neuen Entwicklungen, Produkten oder Verfahrensweisen, d.h. von allen Innovationen hat für Handwerk und Industrie eine zentrale Bedeutung. Unternehmen suchen daher nicht nur fachlich versierte Mitarbeitende, sondern auch Spezialisten, die über zusätzliche Kenntnisse im Bereich des Patent- und Innovationsschutzes verfügen.

Das Weiterbildungsprogramm vermittelt die für ein Unternehmen oder eine wissenschaftliche Karriere notwendigen Kenntnisse

  • zum Schutz von technischen, chemischen, physikalischen, medizinisch- und biotechnologischen Erfindungen im Patent- und Gebrauchsmusterrecht
  • zum Schutz von Design, kreativen Leistungen und Werken literarischer, wissenschaftlicher und künstlerischer Art im Urheber- und Designrecht
  • zum unternehmerischen Patent- und Innovationsmanagemen
  • zum Schutz von Produkten, Firmen und Unternehmen im Marken- und Wettbewerbsrecht sowie
  • zum IT-Recht und Datenschutz, um IT-Entwicklungen, Software und Webseiten zu schützen.

Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es?

Voraussetzung für die Zulassung zum Studienangebot ist

a) eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (allgemeine Hochschulreife, Meisterprüfung, fachgebundene Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung) oder eine der deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertige ausländische Qualifikation. Oder:

b) ohne Hochschulzugangsberechtigung eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer regulären Ausbildungszeit von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgelegt und die für den Fernstudienkurs erforderlichen Sprachkenntnisse erworben haben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Kurs startet jährlich am 01. Oktober. Der Anmeldeschluss ist in der Regel der 15. September. Die aktuellen Fristen und Termine erhalten Sie unter diesem Link.

Wo melde ich mich zum Kurs an?

Die Anmeldung erfolgt online direkt über diesen Link.