Autor: Irina Nistor

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Seit Jahren besteht Uneinigkeit darüber, ob und wie Influencer ihre Beiträge in den sozialen Medien als Werbung kennzeichnen müssen. Der BGH hat sich mit dem Urteil vom 09.09.2021 erstmals dazu geäußert und gleich in drei Fällen entschieden: eine Kennzeichnungspflicht besteht dann, wenn die Betroffenen eine Gegenleistung für den Post erhalten.

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Markenrecht im Fall Hyundai

Wenn ein Markeninhaber die geschützte Marke oder die geschäftliche Bezeichnung für Waren selbst in den Verkehr bringt oder seine Zustimmung dazu erteilt, kann er sich anschließend nicht auf eine Markenverletzung berufen; das Markenrecht ist in diesen Fällen erschöpft. Im Fall Hyundai hat der BGH entschieden, dass keine Inverkehrbringen vorliegt, wenn der Markeninhaber die Ware lediglich zum Export an ein Transportunternehmen übergibt.

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Verivox-Vergleich

Der Preisvergleich von Privathaftpflichtversicherungen auf dem Vergleichsportal Verivox muss Verbraucher zukünftig ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Vergleich nicht alle am Markt vertretenen Versicherungsgesellschaften berücksichtigt. Das bisherige Vorgehen – diese Information unter vielen anderen zu „verstecken“ – wurde als wettbewerbswidrig qualifiziert.

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Haters gonna hate!

„Miss Americana“ veröffentlichte im November ihr Album „Red“ (Taylors’s Version). Dieses kann auf allen bekannten Musikplattformen abgespielt werden und enthält unter anderem den Banger „We are never ever getting back together“. Was? da klingelt es bei euch? Ihr meint den Song zu kennen? Kein Wunder! Der Chart-Hit lief 2012 Im Radio, Internet und Fernsehen rauf und runter und ist selbst nach neun Jahren ist das Echo noch nicht abgeklungen. Doch warum die Ganze Mühe? Fehlende Inspiration für neue Krationen? Profit? Wohl eher Kampfgeist! Taylor will damit endlich die Verwertungsrechte an ihren Tonaufnahmen zurückgewinnen.

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Black Friday

„Black Friday“ bezeichnet nicht nur ein Shopping-Ereignis aus den USA. Der Begriff ist seit Jahren eine geschützte Wortmarke für hunderte Waren und Dienstleistungen. Nun bestätigte der BGH, dass ein Freihaltebedürfnis für diesen Begriff besteht – zumindest für Elektronikwaren und Werbedienstleister.

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Andreas Rebmann, M.A.
Universität des Saarlandes
Campus C3 1
66123 Saarbrücken
andreas.rebmann(at)uni-saarland.de