Autor: Konstantin Knöbber

NFT im Kosmos des Urheberrechts

NFT oder Non-Fungible Token sind fälschungssichere Wertmarken zum Schutz digitaler Werke. Hinter den einzigartigen Wertmarken steckt die Blockchain Technologie, die auch im Zusammenhang mit der Übertragung von Zahlungsmitteln und Wirtschaftsgütern zum Einsatz kommt. Wie genau die Blockchain funktioniert, welche Funktion sie übernimmt und welche Bedeutung dem NFT im digitalen Kunstmarkt zukommt, gehört zum Grundlagenwissen unserer Zeit. Für die Bereiche des Immaterialgüterrechts und des Urheberrechts erstreckt sich der thematische Zusammenhang auf sog. Smart Contracts. Für Kunstschaffende, die Pinsel und Staffelei durch Tablet oder Grafiktablett ersetzen, öffnen sich dadaurch ganz neue Wege zur Kommerzialisierung der eigenen Kreativität. Damit gehen jedoch nicht nur Vorteile für Künstlerinnen und Künstler einher.

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Allet jut jegangen

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der Aufdruck der Wortfolge „ALLET JUTE“ auf einer Stofftasche keine markenmäßige Benutzung darstellt, damit auch keine Markenrechtsverletzung vorliegt und eine dagegen gerichtete Abmahnung rechtswidrig ist.

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Andreas Rebmann, M.A.
Universität des Saarlandes
Campus C3 1
66123 Saarbrücken
andreas.rebmann(at)uni-saarland.de