Kategorie: Markenrecht

Banksy und das Markenrecht

Der britische Street-Art Künstler Banksy verliert Markenrechte an seinen Werken. Das Europäische Patentamt, EUIPO, erklärte Banksys eingetragene europäische Marke „no monkey business“ (EUTM No 17981629) für ungültig. Damit verliert Banksy die Rechte an einem weiteren seiner berühmtesten Bilder: Ein Affe mit einer Reklametafel. Zuvor wurden Banksy bereits die Markenrechte an seinem Bild „flower thrower“ (EUTM No 12575155) aberkannt. In beiden Fällen hatte eine britische Grußkartenfirma geklagt. Der Fall Banksy ist für die Bewertung, wann eine Markeneintragung in Bösgläubigkeit stattfindet interessant, aber auch für die Frage wie Künstler, die anonym bleiben wollen, ihr geistiges Eigentum schützen können.

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Markenrecht im Fall Hyundai

Wenn ein Markeninhaber die geschützte Marke oder die geschäftliche Bezeichnung für Waren selbst in den Verkehr bringt oder seine Zustimmung dazu erteilt, kann er sich anschließend nicht auf eine Markenverletzung berufen; das Markenrecht ist in diesen Fällen erschöpft. Im Fall Hyundai hat der BGH entschieden, dass keine Inverkehrbringen vorliegt, wenn der Markeninhaber die Ware lediglich zum Export an ein Transportunternehmen übergibt.

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Allet jut jegangen

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der Aufdruck der Wortfolge „ALLET JUTE“ auf einer Stofftasche keine markenmäßige Benutzung darstellt, damit auch keine Markenrechtsverletzung vorliegt und eine dagegen gerichtete Abmahnung rechtswidrig ist.

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Black Friday

„Black Friday“ bezeichnet nicht nur ein Shopping-Ereignis aus den USA. Der Begriff ist seit Jahren eine geschützte Wortmarke für hunderte Waren und Dienstleistungen. Nun bestätigte der BGH, dass ein Freihaltebedürfnis für diesen Begriff besteht – zumindest für Elektronikwaren und Werbedienstleister.

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Andreas Rebmann, M.A.
Universität des Saarlandes
Campus C3 1
66123 Saarbrücken
andreas.rebmann(at)uni-saarland.de