Eingetragenes Design und Patent – ein starkes Duo

Um im Wettbewerb bestehen zu können, sind Unternehmen bestrebt, Produkte anzubieten, die gegenüber den Angeboten der Konkurrenz überzeugen können. Vom Kunden als vorteilhaft wahrgenommene Eigenschaften eines Produkts können technischer, aber auch gestalterischer Art sein. Patente und auch Gebrauchsmuster bieten einen Schutz für innovative technische Lösungen, bei besonders kreativer Gestaltung kommt das Urheberrecht zum Tragen. Auch das UWG bietet einen Nachahmungsschutz nach §§ 3, 4 Nr. 3.
Wie aber kann eine gute Idee geschützt werden, die sowohl technisch innovativ, als auch kreativ und optisch ansprechend ist?

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Einheitliches Patentgericht

Dem einheitlichen Patentgericht steht nichts mehr im Weg. Nachdem das Bundesverfassungsgericht zwei Eilanträge gegen das zweite Zustimmungsgesetz des Bundestages zum Übereinkommen über ein Einheitlichen Patentgericht (EPGÜ-ZustG II) ablehnte, hat die Bundesregierung das Übereinkommen nun ratifiziert.

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Erfindung eines Arbeitnehmers

Gibt ein Arbeitgeber ein Patent an der Erfindung eines Arbeitnehmers auf, kann dieser grundsätzlich die Rückübertragung des Patents an ihn verlangen. Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH jedoch nur innerhalb von drei Monaten ab der Mitteilung über die Aufgabe des Patents durch den Arbeitgeber.

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Andreas Rebmann, M.A.
Universität des Saarlandes
Campus C3 1
66123 Saarbrücken
andreas.rebmann(at)uni-saarland.de

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