Banksy und das Markenrecht

Der britische Street-Art Künstler Banksy verliert Markenrechte an seinen Werken. Das Europäische Patentamt, EUIPO, erklärte Banksys eingetragene europäische Marke „no monkey business“ (EUTM No 17981629) für ungültig. Damit verliert Banksy die Rechte an einem weiteren seiner berühmtesten Bilder: Ein Affe mit einer Reklametafel. Zuvor wurden Banksy bereits die Markenrechte an seinem Bild „flower thrower“ (EUTM No 12575155) aberkannt. In beiden Fällen hatte eine britische Grußkartenfirma geklagt. Der Fall Banksy ist für die Bewertung, wann eine Markeneintragung in Bösgläubigkeit stattfindet interessant, aber auch für die Frage wie Künstler, die anonym bleiben wollen, ihr geistiges Eigentum schützen können.

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