Schlagwort: Dienstanbieter

Upload-Filter

Das Urheber-Dienstanbieter-Gesetz ist in Kraft getreten und beinhaltet die viel gefürchtete Vorschrift zum Upload-Filter für Online-Plattformen Wie YouTube, TikTok & co. Die Nutzer des World wide web befürchten nun nicht kontrollierbare Beschränkungen der Meinungs- und Kunstfreiheit. Experten rechnen mit hunderten von Klagen.

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Verwendung von Musikstücken auf Plattformen wie YouTube & neue UrhDaG

Möchte man bekannte Musikstücke in den sozialen Medien oder auf Streaming Plattformen wie YouTube einbinden, oder auf Veranstaltungen, oder im Rahmen von Konzerten abspielen, selber singen, covern, oder eigene Versionen darbieten, kommt man sehr schnell mit dem Urheberrecht in Berührung. Zudem gibt es ein komplexes Zusammenspiel zwischen Urheber und Interpreten (diese können identisch sein), Verlagen, GEMA (Gesellschaft für Musikalische Aufführungs- und mechanische V ervielfältigungsrechte), GVL (Gesellschaft zur V erwertung von Leistungsschutzrechten mbH), Labels, Produzenten, und dann noch den Musikstücken an sich und deren Aufnahmen. Es handelt also um ein sehr komplexes Themenfeld. Im Folgenden wird versucht, eine stark vereinfachte Übersicht darüber zu geben, was bei der Nutzung von Musikstücken beachtet werden muss.

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Andreas Rebmann, M.A.
Universität des Saarlandes
Campus C3 1
66123 Saarbrücken
andreas.rebmann(at)uni-saarland.de