Allet jut jegangen
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der Aufdruck der Wortfolge „ALLET JUTE“ auf einer Stofftasche keine markenmäßige Benutzung darstellt, damit auch keine Markenrechtsverletzung vorliegt und eine dagegen gerichtete Abmahnung rechtswidrig ist.
Weiterlesen