Peer-To-Peer-Netzwerk

Das Teilen von Dateisegmenten eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einem Peer-to-Peer-Netzwerk ist nach einer neuen Entscheidung des EuGH eine „öffentliche Zugängigmachung“ im Sinne der Urheberrechhtsrichtlinie 2001/29/EG. In diesem Vorabentscheidungsverfahren klärte der EuGH zudem noch weitere Fragen zur systematischen Speicherung von IP-Adressen und zur Herausgabe von Nutzerdaten.

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