Schlagwort: Schutzmaßnahme

Verwendung von Musikstücken auf Plattformen wie YouTube & neue UrhDaG

Möchte man bekannte Musikstücke in den sozialen Medien oder auf Streaming Plattformen wie YouTube einbinden, oder auf Veranstaltungen, oder im Rahmen von Konzerten abspielen, selber singen, covern, oder eigene Versionen darbieten, kommt man sehr schnell mit dem Urheberrecht in Berührung. Zudem gibt es ein komplexes Zusammenspiel zwischen Urheber und Interpreten (diese können identisch sein), Verlagen, GEMA (Gesellschaft für Musikalische Aufführungs- und mechanische V ervielfältigungsrechte), GVL (Gesellschaft zur V erwertung von Leistungsschutzrechten mbH), Labels, Produzenten, und dann noch den Musikstücken an sich und deren Aufnahmen. Es handelt also um ein sehr komplexes Themenfeld. Im Folgenden wird versucht, eine stark vereinfachte Übersicht darüber zu geben, was bei der Nutzung von Musikstücken beachtet werden muss.

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Andreas Rebmann, M.A.
Universität des Saarlandes
Campus C3 1
66123 Saarbrücken
andreas.rebmann(at)uni-saarland.de