Markenrecht im Fall Hyundai

Wenn ein Markeninhaber die geschützte Marke oder die geschäftliche Bezeichnung für Waren selbst in den Verkehr bringt oder seine Zustimmung dazu erteilt, kann er sich anschließend nicht auf eine Markenverletzung berufen; das Markenrecht ist in diesen Fällen erschöpft. Im Fall Hyundai hat der BGH entschieden, dass keine Inverkehrbringen vorliegt, wenn der Markeninhaber die Ware lediglich zum Export an ein Transportunternehmen übergibt.

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