Autorin: Sabine Rehberger-Schneider

Was versteht man unter Open Acces?

Der Begriff bezeichnet den freien, unentgeltlichen Zugang zu wissenschaftlichen Daten und Knowhow aus geförderten Forschungsprojekten. Die Forderung begründet darauf, dass die akademische Wissenschaft weitgehend von der öffentlichen Hand gefördert wird und somit alle, die Allgemeinheit inklusive der wissenschaftlichen Gemeinschaft, ein Recht darauf haben, das generierte Wissen einzusehen und weiter verwerten zu können. Neue Erkenntnisse und Ergebnisse sind der Schlüssel für neue Entwicklungen. Der Begriff wurde ursprünglich von der Europäischen Kommission (EC) geprägt, die im Rahmenprogramm „Horizon Europe“ jährlich ca. 13 Mia. Euro in die Förderung von Wissenschaft und Technik investiert, mit dem Ziel, die Innovationskraft der europäischen Forschungslandschaft im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig zu halten und für die Zukunft zu stärken.
Die Förderung eines Forschungsprojekts durch die EC oder durch andere Drittmittelgeber, wie die DFG, beinhaltet mittlerweile die Verpflichtung, die Ergebnisse und Daten frei zugänglich zu machen. Veröffentlichungen müssen einen „peer-review“ Prozess durchlaufen und sofort danach zur Veröffentlichung bereitgestellt werden. Die Vorgabe der Europäischen Kommission ist, dass der Zugang zu Daten „möglichst frei, aber so beschränkt wie nötig“ sein sollte. Beschränkungen ergeben sich beispielsweise bei sensitiven Patienten- oder Studiendaten (Datenschutz), unveröffentlichten Daten, an denen noch gearbeitet wird, oder im Falle der kommerziellen Verwertung von Forschungsergebnissen, wenn eine Veröffentlichung der Daten neuheitsschädlich sein würde.

Welche Formen von Open Access gibt es?

Die gängigen Arten für Open Access Publikationen werden „Gold“ oder „Grün“ Standard genannt. Unter „Grün“ versteht man die Option, eine Veröffentlichung oder wissenschaftliche Daten auf einer Webseite des Autors oder seiner Institution für die Öffentlichkeit direkt zugänglich zu machen. Diese Option des „Selbst-Archivierens“ kommt dann vor, wenn eine Publikation von einem Journal mit Embargoperiode angenommen wurde (freie Veröffentlichung durch das Journal meist erst nach 6 oder 12 Monaten möglich).
Der „Gold“ Standard bedeutet, dass eine Publikation direkt vom Journal frei veröffentlicht wird oder Daten auf professionellen Repositorien für den freien Zugang hochgeladen werden. Diese Option ist mit Kosten für den Autor verbunden, die von den Fördergebern meist übernommen werden.

Was muss ein/e Wissenschaftler/in in Bezug auf das Urheberrecht beachten?
Welchem Konflikt ist er/sie ausgesetzt?

In jedem Fall müssen Forschende sicherstellen, dass sie die Rechte an ihren Daten und geistigenm Eigentum behalten, um die Vorgaben von Open Access erfüllen zu können. Andererseits ist es im Verlagswesen immer noch üblich, dass Autoren die ausschließlichen Nutzungsrechte an ihren Publikationen an die Verlage übertragen. Meist ist dies gängige Praxis bei angesehenen und hochrangigen Journalen. Diese erlauben ihren Autoren, die eigenen Publikationen erst nach einigen Monaten auf eigenen Webseiten der breiten Öffentlichkeit frei zur Verfügung zu stellen. Wissenschaftler profitieren vom Ansehen, der Sichtbarkeit und dem Bekanntheitsgrad eines Journals und sind für ihre Karriere-Entwicklung stark auf das System der „Impact Factors“ angewiesen. Dies bringt Wissenschaftler in eine Konfliktsituation in Bezug auf das Urheberecht und die Open Access Vorgaben. Für die nachhaltige Durchsetzung der Open Access Strategie bedarf es daher eines neuen Bewertungssystems für wissenschaftliche Leistung und einer innovativen Änderung der Publikationskultur.

Was muss ich als Wissenschaftler wissen?

Die Urheberschaft tritt mit der Entstehung des Werks automatisch in Kraft und gilt auch für unveröffentlichte Arbeiten. Eine Urheberschaft ist nicht übertragbar und endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Das Urheberrecht ist vererblich.
Dem Urheber obliegt das ausschließliche Recht, das Werk zu verwerten (verbreiten, vervielfältigen, ausstellen) und das Recht der öffentlichen Wiedergabe (online zugänglich machen). In jedem Fall dürfen Dritte das Werk nur mit Einwilligung des Urhebers nutzen. Der Urheber kann Dritten (wie Verlagen) Nutzungsrechte einräumen. In der Nutzungserlaubnis (Lizenzvertrag) werden die Nutzungshandlungen festgelegt (was darf der Nutzer mit dem Werk machen).
Im Falle von Daten oder Publikationen, die nach Open Access öffentlich frei zugänglich sind, ist es aus praktischen Gründen nicht möglich, mit jedem Nutzer einen Lizenzvertrag zu schließen.
Die Lösung sind hier frei verfügbare, standardisierte Lizenzen, wie die von der gemeinnützigen internationalen Organisation „Creative Commons“ vordefinierten Lizenzvereinbarungen. Mit Hilfe einzelner Bausteine kann man einen individuellen Lizenzvertrag (CC-Lizenz) erstellen und sein Werk so zur Nutzung anbieten und zu einem freien Austausch beitragen. Die Rechte des Urhebers bleiben dabei erhalten (Namensnennung zwingend, und je nach Lizenz keine Weitergabe von Veränderungen (No Derivatives), Weitergabe nur unter gleichen Bedingungen (Share Alike), keine kommerzielle Nutzung (No Commercialization). Die großen deutschen Wissenschaftsorganisationen und die EC empfehlen die CC Lizenzen für urheberrechtlich geschützte Werke, allerdings nicht für Software. Hier wird zu den gängigen GNU und Apache Lizenzen geraten.

Wie ist der größere Zusammenhang?

Die Open Access Initiative steht unter der Open Science Strategie der EC. Damit ist die Digitalisierung in der Wissenschaft hin zu freier Zugänglichkeit von Wissen aus vielen verschiedenen Quellen gemeint. Sie dient der Vernetzung und der beschleunigten Gewinnung neuer Erkenntnisse aus Big und Smart Data, zur Qualitätssicherung von Erkenntnissen und Prozessen und dem Austausch mit allen gesellschaftlichen Akteuren. Die Bedeutung der Handhabung von Forschungsdaten ist von zentraler Bedeutung: Die FAIR Prinzipien (Findable, Accessible, Interoperable, Reproducible) haben sich für die Standardisierung von Datenmanagementplänen inzwischen durchgesetzt. Der Begriff Reproducible bezieht sich auf die Notwendigkeit, jeden Datensatz urheberrechtlich durch eine geeignete Lizenz zu schützen. Grundlegende Kenntnisse zum Urheberrecht sind für Wissenschaftler deshalb eine Voraussetzung, um ihre Rechte an Forschungsergebnissen und Publikationen wahrzunehmen und zu sichern.

Quellen

Rechtliche Grundlagen: Urheberrecht und Open Access, Ina Kaulen, Veröffentlichung bei der Open Access Week 2018
https://blog.sub.uni-hamburg.de/wp-content/uploads/2018/12/OA-Woche2018_SUB_Hamburg_Rechtliche_Grundlagen_Open_Access_Ina-Kaulen.pdf

Creative-commons.org
https://creativecommons.org/licenses/?lang=de

European Commission – IP Helpdesk – Open Access obligations in Horizon Europe: what are CC BY licenses?
https://intellectual-property-helpdesk.ec.europa.eu/news-events/news/open-access-obligations-horizon-europe-what-are-cc-licences-2021-11-15_en

Bundesministerium für Bildung und Forschung – Handreichung Urheberrecht in der Wissenschaft
https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/publikationen/urheberrecht-in-der-wissenschaft-1946022

KOWI – Kooperationsstelle EU der Wissenschaftsorganisationen, Artikel über „Open Science“
https://www.kowi.de/kowi/horizon-europe/horizon-europe2/weitere-aspekte/open-science.aspx

Über die Autorin

Unsere Autorin  und PATINS-Studentin Sabine Rehberger-Schneider hat diesen Beitrag eigenständig recherchiert und formuliert. Ihr PATINS-Wissen ermöglicht es Ihr, komplexe Themengebiete wie die Schutzrechte des geistigen Eigentums einfach und verständlich für jedermann aufzuarbeiten. Weiter so!

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FAQ

Lohnt sich das Uni-Zertifikat Patins für mich?

Ja! Mit einem überschaubaren Kosten- und Zeitaufwand können Sie ihre beruflichen Aufstiegschancen erhöhen und sich für Ihren Arbeitgeber unverzichtbar machen. Erfinder, Wissenschaftler und Startups minimieren Haftungsgefahren und das Risiko von Fehlinvestitionen.

Das Weiterbildungsprogramm wendet sich an alle Interessierte, die sich auf dem Gebiet des Patent- und Innovationsschutzes die notwendigen Kenntnisse aneignen möchten:

  • Natur- und Ingenieurwissenschaften
    (z.B.: Biowissenschaften, Chemie, Pharmazie, Medizin, Mathematik, Physik, Informatik, Mechatronik, Maschinenbau oder Werkstoffwissenschaften)
  • Sozial- und Geisteswissenschaften
    (Geschichts-, Kultur, Sprach- oder Literaturwissenschaften)
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsfachangestellte zur Spezialisierung im gewerblichen Rechtsschutz

Das Programm ist insbesondere auch sinnvoll für alle Mitarbeitende aus Unternehmen und Organisationen, insbesondere Universitäten und Forschungsinstitute, die sich neben dem Beruf im Patent- und Innovationsschutz weiterbilden möchten.

Schaffe ich das Studium neben beruf und Familie?

Ja! Unser Studienkonzept ist speziell auf die Lebenssituation von Berufstätigen mit Familie zugeschnitten. Die bestmögliche Vereinbarkeit von Beruf, Familie und der persönlichen Weiterbildung ist der Maßstab für unsere Weiterbildungsangebote. Aus diesem Grund setzen wir voll auf die Digitalisierung der Lehre. Nur ein Präsenzseminar in den 10 Kursmonaten, digitale Lernplattform zum Studium nach dem eigenen Zeitplan.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Sehen Sie hier die aktuellen Preisinformationen ein. Sie entscheiden, ob sie ein Semester (Officer) oder zwei Semester (Manager) studieren möchten! Gut zu wissen: Bildungsschecks und -gutscheine des Bundes und der Länder werden akzeptiert. In einigen Fällen unterstützen auch Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter in persönlichen Weiterbildungsvorhaben. Weiterbildungskosten sind steuerlich absetzbar.

Genügt es nicht, wenn ich mich im Internet informiere?

Ratschläge aus dem Internet sind selten fehlerfrei und umfassend, aber oft veraltet und für Ihre persönliche Situation nicht speziell genug. Wenn Sie als juristischer Laie selbst versuchen die Rechtslage zu bestimmen, können Sie auf Ihr Ergebnis nicht vertrauen. Mit unserem Weiterbildungsstudium PATINS erlernen Sie das juristische Handwerkszeug, die systematischen Zusammenhänge und das praxisrelevante Spezialwissen in den Bereichen des Patent- und Innovationsschutzrechts.

Was darf ich von dem Studium erwarten?

Der Schutz von neuen Entwicklungen, Produkten oder Verfahrensweisen, d.h. von allen Innovationen hat für Handwerk und Industrie eine zentrale Bedeutung. Unternehmen suchen daher nicht nur fachlich versierte Mitarbeitende, sondern auch Spezialisten, die über zusätzliche Kenntnisse im Bereich des Patent- und Innovationsschutzes verfügen.

Das Weiterbildungsprogramm vermittelt die für ein Unternehmen oder eine wissenschaftliche Karriere notwendigen Kenntnisse

  • zum Schutz von technischen, chemischen, physikalischen, medizinisch- und biotechnologischen Erfindungen im Patent- und Gebrauchsmusterrecht
  • zum Schutz von Design, kreativen Leistungen und Werken literarischer, wissenschaftlicher und künstlerischer Art im Urheber- und Designrecht
  • zum unternehmerischen Patent- und Innovationsmanagemen
  • zum Schutz von Produkten, Firmen und Unternehmen im Marken- und Wettbewerbsrecht sowie
  • zum IT-Recht und Datenschutz, um IT-Entwicklungen, Software und Webseiten zu schützen.

Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es?

Voraussetzung für die Zulassung zum Studienangebot ist

a) eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (allgemeine Hochschulreife, Meisterprüfung, fachgebundene Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung) oder eine der deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertige ausländische Qualifikation. Oder:

b) ohne Hochschulzugangsberechtigung eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer regulären Ausbildungszeit von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgelegt und die für den Fernstudienkurs erforderlichen Sprachkenntnisse erworben haben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Kurs startet jährlich am 01. Oktober. Der Anmeldeschluss ist in der Regel der 15. September. Die aktuellen Fristen und Termine erhalten Sie unter diesem Link.

Wo melde ich mich zum Kurs an?

Die Anmeldung erfolgt online direkt über diesen Link.