Schlagwort: Wortmarke

Markenrecht im Fall Hyundai

Wenn ein Markeninhaber die geschützte Marke oder die geschäftliche Bezeichnung für Waren selbst in den Verkehr bringt oder seine Zustimmung dazu erteilt, kann er sich anschließend nicht auf eine Markenverletzung berufen; das Markenrecht ist in diesen Fällen erschöpft. Im Fall Hyundai hat der BGH entschieden, dass keine Inverkehrbringen vorliegt, wenn der Markeninhaber die Ware lediglich zum Export an ein Transportunternehmen übergibt.

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Allet jut jegangen

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der Aufdruck der Wortfolge „ALLET JUTE“ auf einer Stofftasche keine markenmäßige Benutzung darstellt, damit auch keine Markenrechtsverletzung vorliegt und eine dagegen gerichtete Abmahnung rechtswidrig ist.

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Andreas Rebmann, M.A.
Universität des Saarlandes
Campus C3 1
66123 Saarbrücken
andreas.rebmann(at)uni-saarland.de